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Strafverteidiger für Entlastung überbelegter Justizanstalten

Heute, 04:01 · Lesedauer 2 min

Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) macht sich für eine Entlastung der überbelegten Gefängnisse stark. Der Gesetzgeber habe zwar mit der Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrests und dem Wegfall generalpräventiver Voraussetzungen für die bedingte Entlassung begrüßenswerte Maßnahmen gesetzt. Diese reichen aus Sicht der VÖStV aber nicht aus.

"Eine massive personelle Überbelegung der Justizanstalten ist evident. Dadurch sind die Zwecke des Strafvollzugs gefährdet", warnt die Vereinigung in einer Presseaussendung. Die Sicherheit vor und für Strafgefangene(n) und deren Resozialisierung seien derzeit nicht mehr gewährleistet.

Die Vereinigung fordert daher eine konsequente Umsetzung der jüngsten Novelle zum Bundesbegleitgesetz 2025, die für nicht gefährlich eingestufte Strafgefangene eine vorzeitige bedingte Entlassung nach der Hälfte der verbüßten Strafzeit vorsieht. Bei Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bzw. Reststrafen von bis zu einem Jahr verlangen die Verteidiger und Verteidigerinnen eine automatische bedingte Entlassung nach Verbüßung der Strafhälfte.

Grundsätzlich gehört nach Ansicht des VÖStV und ihres Präsidenten Philipp Wolm die Fußfessel forciert. Gefordert wird weiters die Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen und der Ausbau von Unterstützungsleistungen zur Resozialisierung bedingt Entlassener. Für die Justizwache fordert die Vereinigung mehr Ressourcen.

Zusammenfassung
  • Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen fordert angesichts einer massiven personellen Überbelegung der Justizanstalten eine konsequente Entlastung der Gefängnisse.
  • Zusätzlich setzt sich die Vereinigung für den verstärkten Einsatz der Fußfessel, den Ausbau von Resozialisierungsmaßnahmen und mehr Ressourcen für die Justizwache ein.