Impfpflicht-Ausnahme für Schwangere und Kinder für Jurist Mayer "höchst fragwürdig"

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Verfassungsjurist Heinz Mayer spricht sich dafür aus, dass auch Schwangere und Kinder zwischen fünf und 14 der Impfpflicht unterliegen. Ausnahme-Atteste sollten laut ihm nur Amtsärzte ausstellen dürfen.

Das Signal, das die Bundesregierung mit der Ausnahme für Schwangere aussende, sei falsch, so Verfassungsjurist Heinz Mayer im Gespräch mit PULS 24. "Ich halte diese Ausnahme für höchst fragwürdig", immerhin könnten auch Schwangere andere Menschen infizieren. Auch Kinder zwischen fünf und 14 sind ausgenommen. "Kinder sind (…) genauso Infektionstreiber wie andere, die hätten natürlich auch der Impfpflicht unterworfen werden müssen, keine Frage."

Impfreaktion kein Ausnahmegrund

Einige Fachleute glauben, dass "normale" Impfreaktionen als Ausnahmegrund für eine Impfbefreiung geltend gemacht werden könnten. Das sieht Mayer nicht so: "Eine normale Impfreaktion ist keine Gefahr für die Gesundheit." Vielleicht müsse man hier aber noch nachschärfen.

Ausnahmen nur von Amtsärzten

Der Jurist ist dafür, dass nur Amtsärzte Atteste für eine Befreiung von der Pflicht ausstellen dürfen. Gebe es zu wenige, könne man Ärzte aus dem öffentlichen Dienst, die sich freiwillig melden oder Militärärzte beiziehen. Alles andere führe zu einem "unglaublichen Druck auf die Ärzte". Ähnliches hatte zuvor schon Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres im PULS 24 Interview gefordert. 

Theoretisch könne man die Ausnahme-Atteste kontrollieren, weil ein genauer Befund enthalten sein müsse. Aber wegen der Menge werde man mit Stichproben arbeiten müssen. Das werde dazu führen, "dass viele durch die Lappen gehen".

Ärztekammerpräsident Szekeres: Impfbefreiungen sollen nur von "Experten" ausgestellt werden dürfen

Impfpflicht "schwierig", wenn Impfung nicht mehr wirkt

Solle sich wegen der Omikron-Variante herausstellen, dass Impfstoffe nur noch zu 20 oder 30 Prozent wirken, werde es "schwierig", Menschen dazu zu verpflichten, sich impfen zu lassen, so Mayer.

Ab 15. März wird jedenfalls gestraft, dann könne man Einspruch erheben. Man müsse laut Mayer mit "zigtausend" Einsprüchen rechnen. "Die werden vorübergehend die Behörden lahmlegen". Der Gruppenleiter aus dem Gesundheitsministerium rechnet mit 650.000 bis einer Million Verstößen gegen die Impfpflicht. Das bürokratisch zu bewältigen, werde "extrem schwierig". "Ich habe das Gefühl, dass es manche gibt, die es drauf anlegen, den Staat an seine Grenzen zu führen. Das könnte ein Weg sein, das zu probieren."

Anti-Corona-Demos könnte man verbieten, aber wie durchsetzen? 

Die Anti-Corona-Maßnahmen-Demos könne man laut Mayer "spätestens nach dem zweiten, dritten Mal dieser Demonstrationen mit den selben Proponenten und Gruppen, die dahinter stehen", untersagen. Die Frage sei nur, "wie verhindere ich, dass die trotzdem zusammentreten? Da wird die Polizei vermutlich überfordert sein." Man brauche pro Demonstrant zwei bis drei Polizisten. So viele gebe es in ganz Österreich nicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Signal, dass die Bundesregierung mit der Ausnahme für Schwangere aussende, sei falsch, so Verfassungsjurist Heinz Mayer im Gespräch mit PULS 24.
  • Ich halte diese Ausnahme für höchst fragwürdig", immerhin könnten auch Schwangere andere Menschen infizieren. 
  •  Auch Kinder zwischen fünf und 14 sind ausgenommen. "Kinder sind (…) genauso Infektionstreiber wir andere, die hätten natürlich auch der Impfpflicht unterworfen werden müssen, keine Frage."
  • Einige Fachleute glauben, dass "normale" Impfreaktionen als Ausnahmegrund für eine Impfbefreiung geltend gemacht werden könnten. Das sieht Mayer nicht so.
  • Der Jurist ist klar dafür, dass nur Amtsärzte Atteste für eine Befreiung von der Pflicht ausstellen dürfen. Gebe es zu wenige, könne man Ärzte aus dem öffentlichen Dienst, die sich freiwillig melden oder Militärärzte beiziehen.
  • Die Anti-Corona-Maßnahmen-Demos könne man laut Mayer "spätestens nach dem zweiten, dritten Mal" untersagen. Die Frage sei, wie man das verhindert. Damit sei die Polizei wahrscheinlich überfordert.