APA/HERBERT PFARRHOFER

Strafverfahren nach Parkbanksitzen in Wien eingestellt

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Ein Mann hat in Wien eine Strafverfügung erhalten, weil er auf einer Parkbank am Treppelweg am Donaukanal gesessen ist und durch vorbeigehende Fußgänger der Sicherheitsabstand von einem Meter angeblich nicht eingehalten wurde. Wie das Magistrat am Samstag bekannt gab, werde das Strafverfahren nach Rücksprache mit der Polizei eingestellt.

Ein Mann hat in Wien eine Strafverfügung erhalten, weil er auf einer Parkbank am Treppelweg am Donaukanal gesessen ist und durch vorbeigehende Fußgänger der Sicherheitsabstand von einem Meter angeblich nicht eingehalten wurde. Wie das Magistrat am Samstag bekannt gab, werde das Strafverfahren nach Rücksprache mit der Polizei eingestellt.

"Aus derzeitiger Sicht erfüllt der zugrunde liegende Sachverhalt nicht den Tatbestand des Covid-19-Maßnahmengesetzes," sagte der Leiter der Magistratischen Bezirksämter 2 und 20, Oliver Birbaumer.

Der Mann hatte die Strafverfügung am Dienstag erhalten, Falter-Chefredakteur Florian Klenk hatte sie via Twitter und Facebook öffentlich gemacht. Demnach wurde dem Betroffenen vorgeworfen, er sei am 19. März gegen 16.40 Uhr am Treppelweg bei der Oberen Donaustraße "längere Zeit auf einer Parkbank gesessen" und habe "aufgrund des regen Fußgängeraufkommens am Donaukanal nicht den nötigen Abstand von 1 Meter zu anderen Personen eingehalten". Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verhängt. Die Verhängung von Strafen obliegt in Wien dem Magistrat der Stadt als Strafbehörde.

Seit 16. März gelten in Österreich die Ausgangsbeschränkungen. Aktivitäten im Freien sind alleine oder mit Personen im gleichen Haushalt erlaubt, gegenüber anderen Menschen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Mann hat in Wien eine Strafverfügung erhalten, weil er auf einer Parkbank am Treppelweg am Donaukanal gesessen ist und durch vorbeigehende Fußgänger der Sicherheitsabstand von einem Meter angeblich nicht eingehalten wurde.
  • Wie das Magistrat am Samstag bekannt gab, werde das Strafverfahren nach Rücksprache mit der Polizei eingestellt.
  • Die Verhängung von Strafen obliegt in Wien dem Magistrat der Stadt als Strafbehörde.

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