Steiermark will ab September Bettel-Regelungen verschärfen
Bisher war das aufdringliche Betteln sowie die Mitnahme von unmündigen Personen sowie das Anstiften von Unmündigen verboten. Eine Ausnahme von der Tierregelung soll es mit der Novelle für Assistenzhunde geben. Städte und Kommunen erhalten durch die neue Regelung die Möglichkeit, per Verordnung an bestimmten öffentlichen Orten das Betteln zu verbieten. Verwaltungsübertretungen können künftig mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
"Die Steiermark war das einzige Bundesland, in dem die organisierte Bettelei nicht verboten war. Dieser Umstand hatte dazu geführt, dass bettelnde Personen vor allem in organisierten Gruppen die steirische Bevölkerung belästigt und der regionalen Wirtschaft sowie dem Tourismus geschadet haben. Das war so nicht mehr tragbar", sagte Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ). "Mir war es ein großes Anliegen, dass die Gemeinden mehr Handhabe bekommen, um sektorale Verbotszonen auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen - wie vor Schulen, an Bushaltestellen und bei Bahnhöfen - einrichten zu dürfen. Bisher war es auch so, dass Personen mit Tieren gebettelt haben, um ihren Bettelertrag zu steigern. Dem schieben wir jetzt ebenfalls einen Riegel vor", erklärte Kunasek.
"Ziel muss es ohnehin sein, dass niemand betteln muss und dabei schon gar keine Tiere als Werkzeug missbraucht werden", ergänzte ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer. Der Gesetzesentwurf wurde einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Innerhalb dieses Prozessvorganges habe es keine inhaltlichen Beanstandungen gegeben, weshalb kein Änderungsbedarf notwendig gewesen sei. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Landtag soll das Gesetz mit 1. September in Kraft treten.
Zusammenfassung
- Die Steiermark verschärft ab 1. September die Bettel-Regelungen: Unmündige Kinder und Tiere dürfen künftig nicht mehr zum Betteln mitgenommen werden, wobei Assistenzhunde ausgenommen sind.
- Gemeinden erhalten die Möglichkeit, das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten per Verordnung zu verbieten, und organisierte Bettelei sowie das Veranlassen anderer zum Betteln werden untersagt.
- Verstöße gegen die neuen Vorschriften können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden; die Novelle wird voraussichtlich mit Mehrheit von FPÖ und ÖVP im Landtag beschlossen.