Stallpflicht in Vogelgrippe-Hochrisikogebieten in Kraft
Rund um den Betrieb in Steyr wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens für 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern, hieß es in der Aussendung. Das bedeutet u.a. Stallpflicht, eingeschränkten Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen. Der erste bestätigte Fall von Vogelgrippe betraf eine Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025.
Zusammenfassung
- Ab Donnerstag gilt in ganz Österreich Stallpflicht für Geflügel und andere Vögel in Risikogebieten, nachdem ein weiterer Fall von Vogelgrippe H5N1 in Oberösterreich aufgetreten ist.
- Rund um den betroffenen Betrieb in Steyr werden eine mindestens 21-tägige Schutzzone und eine mindestens 30-tägige Überwachungszone eingerichtet, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern.
- Der erste bestätigte Fall von Vogelgrippe in diesem Jahr wurde am 17. November 2025 im Burgenland festgestellt.
