APA/HELMUT FOHRINGER

Sexueller Übergriff beim Orthopäden: Weitere Frau erhebt Vorwürfe

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Nach dem PULS 24 Bericht über den Fall von Antonia P. meldete sich ein weiteres Opfer des selben Arztes. Auch sie sei von ihm in ähnlicher Weise sexuell missbraucht worden. In ihrem Fall hätte der Mediziner zu diesem Zeitpunkt offenbar gar nicht mehr als Arzt praktizieren dürfen.

Der Fall von Antonia P., die PULS 24 den sexuellen Übergriff eines behandelnden Arztes schilderte, sorgte für viel Aufmerksamkeit. Der Mediziner hatte sie während einer vorgeblich orthopädischen Behandlung für ihre Schulterschmerzen ohne Vorwarnung mit seinem Finger vaginal penetriert und ihr so Verletzungen im Vaginalbereich zugefügt.

Ein Gericht sprach dem Mann am 14. Jänner in erster Instanz vom Missbrauchsvorwurf frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Antonia P. und zwei weitere Opfer als Privatbeteiligte des Strafverfahrens Rechtsmittel eingebracht haben.

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Auch auf Twitter schlug der Fall Wellen. So teilten Hunderte von Frauen unter dem Hashtag #FrauenbeimArzt ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen oder Sexismus durch Ärzte.

Weiteres Opfer

Auch ein weiteres Opfer des Arztes meldete sich bei PULS 24. Elisabeth* (Ihr richtiger Name ist der Redaktion bekannt, Anm.) litt aufgrund einer Long-Covid-Erkrankung unter starken, chronischen Kopfschmerzen. Als ein Arzt ihr riet, auch den Rat eines Orthopäden aufzusuchen, stieß sie durch eine Google-Suche auf jenen Arzt, gegen den sich die Vorwürfe von Antonia P. richteten. Er hatte eine Ordination in einer nahegelegenen Ortschaft im Burgenland, weshalb sich die 36-Jährige für ihn entschied.

Da sie bei ihrer Internet-Recherche auf die Information stieß, dass der Arzt aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend keine Patienten behandle, schrieb sie eine Whatsapp-Nachricht an eine Handynummer, die als Kontakt im Internet angegeben war. Elisabeth erhielt einen Rückruf vom Arzt, der mit ihr einen Termin im Dezember 2021, drei Tage später, vereinbarte. Mitbringen solle sie eine Maske, ein Handtuch und 130 Euro in bar für die Behandlungskosten, sagte er ihr.

"Die Behandlung wird intim werden"

Nach Aufnahme ihrer Daten kündigte der Arzt an, dass die Behandlung "intim werden" würde und fragte, ob das für sie in Ordnung sei. Die 36-Jährige glaubte, gemeint sei, dass sie in Unterwäsche sein werde und antwortete: "Wenn es für die Heilung notwendig ist, ja." Nachdem sie in Unterwäsche auf der Behandlungsliege Platz genommen hatte, stellte ihr der Arzt persönliche Fragen darüber, ob sie einen Kinderwunsch habe – auch frühere Opfer berichteten in ihren Einvernahmen von ähnlichen persönlichen Fragen. Einen Zusammenhang zu ihren Kopfschmerzen sah Elisabeth nicht.

Nach der Behandlung ihres Rückens, drehte er die 36-Jährige auf die Seite und fragte, ob er einen intimen Eingriff vornehmen dürfe. Elisabeth stimmte zu, unter der Bedingung, dass es der Linderung ihrer Kopfschmerzen diene. Daraufhin führte der Arzt ihr einen Finger rektal ein, ohne dabei Handschuhe zu tragen. Nach diesem Eingriff desinfizierte er seine Hände nicht, sondern fuhr mit der chiropraktischen Behandlung fort.

Misshandlung statt Behandlung?

"Sie sind eine tapfere Frau"

Im weiteren Verlauf fragte er die 36-Jährige, ob er ihr "in den Schritt greifen darf". Sie fasste dies so auf, dass der Arzt die Außenseite ihrer Unterhose berühren würde, um ihre Hüfte oder ihren Oberschenkel zu behandeln. Tatsächlich schob er ihre Unterhose sofort "mit einer hektischen Bewegung zur Seite" und penetrierte ihre Vagina mit einem Finger - abermals ohne Handschuhe.

Nach der Behandlung sagte er ihr zum Abschied "Sie sind eine tapfere Frau". Nach dem Übergriff, der inklusive Vorgespräch etwa 40 Minuten dauerte, war Elisabeth auf dem Heimweg "geistig neben mir", wie sie sagt. Sie informierte sich über die Behandlungsmethode und fand, dass "Vaginal Touché" zwar existiert, eigentlich aber nicht bei Problemen wie den ihren zur Anwendung kommt.

Zweifel hatte sie auch, weil der Arzt in bar bezahlt werden wollte und keine Rechnung ausstelle. Eine Online-Abfrage in der Ärzteliste ergab, dass der betreffende Mediziner dort nicht eingetragen ist. Er dürfte also nicht als Arzt praktizieren.

Arzt hätte nicht behandeln dürfen

Die Ärztekammer betont gegenüber PULS 24, zu konkreten anhängigen Verfahren aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine Auskünfte geben zu dürfen. Allgemein bestätigt sie aber, dass eine Eintragung in der Ärzteliste Voraussetzung dafür ist, in Österreich als Arzt praktizieren zu können. Eine Streichung aus der Ärzteliste kann aus disziplinarrechtlichen Gründen oder auf eigenen Wunsch eines Arztes erfolgen.

Das Ärztegesetz sieht zudem eine "vorläufige Untersagung der Berufsausübung" (§ 62 ÄrzteG) bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens "wegen grober Verfehlungen bei Ausübung des ärztlichen Berufes, die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind," vor. Zum Zeitpunkt von Elisabeths Behandlung im Dezember 2021 war das Strafverfahren wegen des Übergriffs auf Antonia P. und weitere Opfer bereits im Gange. Rechtskräftig abgeschlossen ist es nach wie vor nicht.

Der Arzt hätte demnach die 36-Jährige sowie weitere Patientinnen im Dezember nicht behandeln dürfen. Das bestätigte ihr auch die burgenländische Ärztekammer auf Nachfrage. "Ob eine Person berufsberechtigt ist, kann bei der Österreichischen Ärztekammer jederzeit erfragt werden", bestätigt auch die Ärztekammer gegenüber PULS 24.

Praktizieren trotz aufrechten Berufsverbots "würde einen Verwaltungsübertretung darstellen, die mit Geldstrafe bis zu 3.630 Euro zu bestrafen ist", erklärt man bei der Ärztekammer. Darüber hinaus seien disziplinarrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Mitte Jänner sah Elisabeth den PULS 24 Bericht über den Fall von Antonia P. und fühlte sich an ihr Erlebnis erinnert. Erst durch den Beitrag sei ihr bewusst geworden, dass es sich bei dem vaginalen Eingriff tatsächlich um einen sexuellen Übergriff handelte und dass sie wohl Opfer des selben Arztes wurde, sagt sie.

PULS 24 hat den Arzt mit den Vorwürfen konfrontiert. Eine Bitte um Stellungnahme wurde bisher nicht beantwortet.

Anlaufstellen bei sexuellen Übergriffen während ärztlicher Behandlung:

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem PULS 24 Bericht über den Fall von Antonia P. meldete sich ein weiteres Opfer des selben Arztes. Auch sie sei von ihm in ähnlicher Weise sexuell missbraucht worden. In ihrem Fall hätte der Mediziner zu diesem Zeitpunkt offenbar gar nicht mehr als Arzt praktizieren dürfen.