Selbst verantwortlich
Nach Kuhattacke in Kärnten: Kein Schmerzensgeld für Wanderer
Eine 68-jährige Frau ist im Oktober 2022 bei einer Wanderung auf der Turracher Höhe von einer Kuh attackiert worden. Sie erlitt dabei unter anderem 22 Knochenbrüche. Auch ihr Ehemann wurde verletzt – er hatte versucht, seiner Frau zu helfen und wurde ebenfalls angegriffen.
Das Ehepaar forderte daraufhin vom Besitzer der Kuh rund 35.000 Euro Schmerzensgeld.
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Nachdem das Erstgericht die Klage abgewiesen hatte, befasste sich nun der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Fall. Wie die "Krone" und der ORF am Freitag berichteten, ist nun ein Urteil gefallen: Demnach sind die beiden Wanderer für den Vorfall selbst verantwortlich.
Trotz Warnschildern: "Kritische Distanz" unterschritten
Das Höchstgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Bauer zweisprachige Warnschilder entlang des Weges aufgestellt hatte.
Eine Verpflichtung, den Weg durch ein Weidegebiet zu umzäunen, bestehe nicht – das sei weder üblich noch zumutbar. Nur wenn ein Tier bereits zuvor durch aggressives Verhalten aufgefallen sei, könne eine Ausnahme vorliegen. Das sei hier jedoch nicht der Fall gewesen.
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Auf der Turracher Höhe sei die freie Weidehaltung von Mutterkühen und Kälbern ortsüblich. Der angeklagte Landwirt sei zudem seit über 40 Jahren im Umgang mit Rindern vertraut – es sei der erste Fall, in dem eines seiner Tiere einen Menschen angegriffen habe.
Laut Urteil griff die Mutterkuh das Ehepaar erst an, nachdem dieses "die kritische Distanz" unterschritten hatte.
OGH: Wanderer haben Eigenverantwortung
Der OGH hält fest, dass Kühe im allgemeinen "keine Gefahr für Menschen" darstellen. Der Anwalt des Kärntner Viehbauern betont laut ORF jedoch, dass das Urteil nicht automatisch auf alle Fälle übertragbar sei.
Unter besonderen Umständen – etwa bei bekannten Auffälligkeiten – könne weiterhin eine Sorgfaltspflichtverletzung und damit eine Haftung des Tierhalters vorliegen. Es müsse jeweils im Einzelfall entschieden werden.
Das Urteil des OGH gebe nun jedoch vor, dass Wanderer auch eine Eigenverantwortung für ihr Handeln haben.
Video: Kuhstall statt Kamera & Couch
Zusammenfassung
- Vor über zwei Jahren wurden Wanderer in Kärnten bei einer Kuhattacke teils schwer verletzt.
- Nach einem langen Verfahren hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschieden: Die Wanderer tragen die Verantwortung für den Vorfall selbst.