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Schwerverletzter bei Messerstecherei in Wiener Wohnheim

14. Feb. 2026 · Lesedauer 2 min

Ein 44-jähriger Mann ist in der Nacht auf Samstag in einem Wohnheim für Asylwerber in Wien-Hernals von einem Mitbewohner niedergestochen und schwer verletzt worden. Ein Betreuer hatte kurz nach Mitternacht die Polizei alarmiert, nachdem es zwischen den beiden Männern zu einem Streit gekommen war. Als dieser eskalierte, stach ein 31 Jahre alter Somalier seinem Kontrahenten ein Messer in die Brust, teilte die Landespolizeidirektion mit.

Der Verletzte - ein gebürtiger Syrer - befinde sich nicht in Lebensgefahr, konnte aber vorerst nicht einvernommen werden, meinte Polizeisprecherin Anna Gutt im Gespräch mit der APA. Zu dem Streit dürfte es gekommnen sein, weil der Syrer mehrere Nächte nicht in dem Heim verbracht hatte und dann fremdes Bettzeug in seiner Schlafstätte vorfand, als er zurückkehrte und sich hinlegen wollte.

Beamte des Stadtpolizeikommandos Ottakring nahmen den Tatverdächtigen im Heim vorläufig fest. Die mutmaßliche Tatwaffe - ein Küchenmesser mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge - wurde aufgefunden und sichergestellt. Der 44-Jährige, der laut Gutt eine drei Zentimeter tiefe Stichwunde aufwies, wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt und in ein Spital gebracht.

Der Tatverdächtige wurde wegen Verdachts auf absichtliche schwere Körperverletzung angezeigt. Gegen ihn wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Er befand sich am Samstag vorerst in polizeilichem Gewahrsam.

Zusammenfassung
  • Ein 44-jähriger syrischer Bewohner eines Wiener Asylwerberheims wurde in der Nacht auf Samstag von einem 31-jährigen Mitbewohner mit einem etwa 20 Zentimeter langen Küchenmesser in die Brust gestochen und schwer verletzt.
  • Auslöser des Streits war laut Polizei, dass der Syrer nach mehreren Nächten Abwesenheit fremdes Bettzeug in seinem Bett vorfand, woraufhin der Konflikt eskalierte.
  • Der mutmaßliche Täter wurde im Heim festgenommen, gegen ihn wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot verhängt, und das Opfer befindet sich trotz drei Zentimeter tiefer Stichwunde nicht in Lebensgefahr.