Medizinische Gründe
Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuß
"Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I.
Haft aus medizinischen Gründen ausgesetzt
"Jedenfalls bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden." Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Schuhbecks Verteidiger äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht.
Schuhbecks Haft war aus medizinischen Gründen ausgesetzt worden, die Unterbrechung galt bis zum Pfingstsonntag, wie die Sprecherin sagte. Nun wird geprüft, wie es weitergeht.
2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu der Strafe verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der heute 76-Jährige 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1.000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen.
Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte.
Ende des Monats soll ein neuer Prozess gegen ihn beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem Verfahren unter anderem Subventionsbetrug vor. Vom 24. Juni an wurden vier Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte am 14. Juli fallen.
Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Zusammenfassung
- Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuß, obwohl er wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wurde.
- Die Haftstrafe ist aktuell ausgesetzt, da geprüft wird, ob Schuhbecks notwendige medizinische Behandlung in der Justizvollzugsanstalt fortgesetzt werden kann, weshalb er sich bis zum Abschluss dieser Prüfung nicht zum Haftantritt einfinden muss.
- Ende Juni beginnt ein neuer Prozess gegen den 76-Jährigen, bei dem ihm unter anderem Subventionsbetrug vorgeworfen wird; vier Verhandlungstage sind ab 24. Juni angesetzt und das Urteil könnte am 14. Juli fallen.