Prozess: Wolfgang Fellner zieht Klage teilweise zurück

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Der "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner zog den Großteil seiner Klage gegen Raphaela Scharf zurück. Sie wirft ihm vor, sie sexuell belästigt zu haben. Der Prozess wurde vertagt.

Dem "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner wird von einer ehemaligen Mitarbeiter, Raphaela Scharf, vorgeworfen, er habe sie bei einem Fotoshooting 2019 "begrapscht" und sie mehrmals sexuell belästigt. Fellner selbst bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet sie als "absurd und erfunden". Fellner spricht von einer "Racheaktion", weil Raphaela Scharf entlassen worden sei und klagte auf Unterlassung der Vorwürfe. 

Am Mittwoch zog der Medienmacher am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Wien einen Teil seiner Klage zurück. Weitere von Scharf vorgebrachte Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Fellner - etwa Chat-Nachrichten - sind nicht länger Prozessgegenstand. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. 

PULS 24 Reporterin Josephine Roek berichtet vom Wiener Arbeits- und Sozialgericht.

Klage eingeschränkt oder präzisiert?

Bei dem Prozess hätte ursprünglich eine weitere ehemalige Mitarbeitern Fellners, die jetzige Krone-TV-Moderatorin Katia Wagner, als Zeugin aussagen sollen. Sie wollte laut "dem Standard" dort Gedächtnisprotokolle präsentieren, die die Vorwürfe von Raphaela Scharf untermauern sollten. Allerdings beschränkte Fellner seine Klage nun alleine auf den Tag des Fotoshootings - bei diesem war Wagner nicht dabei. Als Zeugin fielen sie und weitere ehemalige Mitarbeiterinnen deswegen am Mittwoch aus. 

Die Einschränkung der Klage wertet der Anwalt von Scharf, Michael Rami, als Erfolg. Der Prozessgegenstand sei reduziert auf einen einzigen Tag, Fellner "will damit offenbar der Diskussion ausweichen, was in den Wochen davor war". Dazu seien Beweise wie "Whatsapp-Nachrichten mit vielen Herz-Symbolen" und Abendessen-Einladungen vorgelegt worden. Diese Themen, so Rami, wolle der Medienmacher vermeiden. Es hätten sich auch weitere Frauen, die angeben, Opfer zu sein, gemeldet. Rami hofft, dass das Gericht diese Frauen als Zeuginnen einvernehmen wird, beantragen wolle er das jedenfalls. Sollte das Gericht das nicht akzeptieren, werde er dagegen ein Rechtsmittel erheben. Der Prozess wurde vertagt und geht im Oktober weiter.

Fellners Anwältin, Kristina Venturini, sagte nach dem Prozess, dass Fellner seine Klage nicht einschränken, sondern "präzisieren" würde. Sie spricht von einem "Missbrauch der Me-Too-Bewegung" und betonte nochmals, dass sie die Vorwürfe für "frei erfunden" hält. Auch Wolfgang Fellner selbst sagte: "Das war heute ein Erfolg auf ganzer Linie" für mich. Seine Visagistin habe ausgesagt, dass es keine Berührung von ihm gegeben habe, auch der Betriebsrat habe bestätigt, dass es "In 15 Jahren nachweislich keine einzige Beschwerde wegen sexueller Belästigung gegen mich" gab. 

Dass die Visagistin keine sexuelle Belästigung wahrgenommen habe, sei laut Anwalt Michael Rami "kein Beweis für irgendwas". Scharf selbst sagte nach dem Prozess, dass das Verfahren "sehr belastend für Körper und Geist" sei, aber: "Es gibt für mich einfach nur diesen einen Weg und der ist nach vorne und für dieses Recht zu kämpfen". Die Aussagen der Visagistin seien "reine Mutmaßungen". Den Vorwurf des Me-Too-Missbrauchs aus dem Mund einer Frau zu hören, findet sie "skandalös". 

ribbon Zusammenfassung
  • Dem "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner wird von einer ehemaligen Mitarbeiter, Raphaela Scharf, vorgeworfen, er habe sie bei einem Fotoshooting 2015 "begrapscht" und sie mehrmals sexuell belästigt.
  • ellner selbst bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet sie als "absurd und erfunden". Fellner spricht von einer "Racheaktion", weil Raphaela Scharf entlassen worden sei. 
  • Deswegen tritt er beim Prozess am Mittwoch als Kläger auf: Er will erreichen, dass Scharf die Vorwürfe gegen ihn unterlässt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. 
  • Fellner beschränkte seine Klage nun alleine auf den Tag des Fotoshootings.
  • Die Einschränkung der Klage wertet der Anwalt von Scharf, Michael Rami, aber als Erfolg.
  • Der Prozess wurde vertagt und geht im Oktober weiter.

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