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Prozess wegen Mordversuchs an Ex am 10. Mai in Wels

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Ein 21-Jähriger, der mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen haben soll, muss sich am 10. Mai in Wels vor Gericht wegen Mordversuchs verantworten. Im Streit hatte der Mann offenbar im Mehrparteienkeller des Hauses, in dem die Frau wohnte, diese mit dem Umbringen gedroht und zugestochen. Motiv dürfte die Trennung des Paares gewesen sein. Hatte der Angeklagte bei einer Einvernahme gemeint, der Tod der Ex wäre ihm egal gewesen, sprach er später von einem "Stupser".

Der Mann soll seine ehemalige Freundin in den frühen Morgenstunden des 17. Augusts 2020 im Stiegenhaus ihres Wohnhauses abgepasst und in den Keller gezerrt haben. Dort versetzte er ihr wohl mit einem Klappmesser einen Stich in die linke Schulter. Als die junge Frau zu schreien begann, flüchtete der Verdächtige. Cobra-Beamte nahmen ihn wenig später in der Wohnung des Vaters fest. Das Messer lag in der Traun.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung bzw. versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, aber nicht wegen Mordversuchs ermittelt. Anfangs zeigte sich der Welser noch geständig, später revidierte er. Den Messerstich bezeichnete er laut Anklageschrift als "Stupser", seine bisherigen Aussagen wären falsch protokolliert worden. Dem 21-Jährigen drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 21-Jähriger, der mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen haben soll, muss sich am 10. Mai in Wels vor Gericht wegen Mordversuchs verantworten.
  • Im Streit hatte der Mann offenbar im Mehrparteienkeller des Hauses, in dem die Frau wohnte, diese mit dem Umbringen gedroht und zugestochen.
  • Das Messer lag in der Traun.
  • Dem 21-Jährigen drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft.