APA/HERBERT NEUBAUER

Prozess um Vergewaltigung mit Todesfolge in Wien

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Am Freitag muss sich ein 52-Jähriger wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes am Wiener Landesgericht verantworten.

Im zentralen Punkt der Anklage wird ihm vorgeworfen, in der Nacht auf den 1. Oktober 2021 in seiner Wohnung in Penzing einen 43 Jahre alten Mann mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und letzten Endes getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Liquid Ecstasy intravenös in den linken Arm verabreichte.

Angeklagte bestreitet mutmaßliche Tat

Obwohl der 43-Jährige zu viel von dem Wirkstoff GHB (Gammahydroxybuttersäure, Anm.) abbekommen hatte, das Bewusstsein verlor und nicht mehr wieder erlangte, soll sich der Angeklagte an ihm vergangen haben. Er hatte den 43-Jährigen über eine schwule Dating-Plattform kennengelernt und sich mit ihm verabredet. Dessen Leiche wurde erst mehr als drei Wochen später in der Wohnung des Angeklagten entdeckt.

Dieser hat bisher bestritten, ein strafbares Verhalten gesetzt zu haben. Er behauptet, er und der 43-Jährige hätten "Slamming" betrieben, also sich zu einvernehmlichem Sex getroffen und zwecks zusätzlichen Lustgewinns intravenös psychoaktive Substanzen konsumiert. Er habe versucht, beim 43-Jährigen "eine Vene zu finden". Die Staatsanwaltschaft nimmt dem Mann diese Behauptung unter Verweis auf gutachterliche Feststellungen nicht ab. Das Urteil soll am kommenden Dienstag fallen. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Freitag muss sich ein 52-Jähriger wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes am Wiener Landesgericht verantworten.
  • Ihm wird vorgeworfen einen 43 Jahre alten Mann mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und letzten Endes getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Liquid Ecstasy intravenös in den linken Arm verabreichte.
  • Der 52-Jähriger hat bisher bestritten, ein strafbares Verhalten gesetzt zu haben.

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