Schuldsprüche im Prozess um Messerattacke in Wiener Park
Der 18-Jährige erhielt wegen versuchten Mordes fünf Jahre Haft. Seine mutmaßlichen Komplizinnen bekamen je drei Jahre Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Erstangeklagte nahm den Richterspruch zwar an, allerdings gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab. Für sie wurde eine zur Bewährung ausgesetzte bedingte dreimonatige Strafe aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Für die Zweitangeklagte, anwaltlich vertreten durch Clara Abpurg, wurde die Probezeit aus einem anderen Verfahren verlängert.
Laut Staatsanwaltschaft gehört das Trio - die Mädchen standen schon wegen Gewaltdelikten vor Gericht - einer Gruppe Jugendlicher an, die alle ohne Beschäftigung und ohne Unterkunft sind bzw. aus betreuten Wohngemeinschaften stammen. Sie verbringen viel Zeit im Emil-Maurer-Park in Mariahilf. Am 19. September 2025 geriet der Drittangeklagte - ein bisher unbescholtener 18-jähriger Syrer - mit dem 37-jährigen Mann in Streit. Der Ältere verpasste dem jungen Mann mit dem Ellbogen einen so heftigen Schlag, dass der damals 17-Jährige eine blutige Nase davontrug.
Um sich zu waschen, ging er in die nahe Wohnung seiner Ex-Freundin, der 16-jährigen Angeklagten. Weil er wegen eines Treffens wieder in den Park zurück musste, nahm er ein Brotmesser an sich. "Aus Angst", falls er von dem Kontrahenten erneut angegriffen würde. Am Weg habe er dann die 16-jährige Ex und die 15-Jährige getroffen, die so von der Auseinandersetzung erfuhren und ihn dann begleiteten.
Opfer flüchtete sich auf Tisch
Laut Staatsanwaltschaft soll dann der 18-Jährige auf den Mann mit dem Messer losgegangen sein, der sich zunächst auf einen Tisch flüchtete. Dabei erlitt er Schnittverletzungen an den Beinen. Aufgrund der blutigen Blessuren wollte er davonlaufen, aber dann sollen ihn auch die Mädchen mit Stichwaffen attackiert haben. Neben den Schnittverletzungen trug er auch sieben Stichwunden, unter anderem im Rücken, davon. "Sie sind zu dritt auf mich losgegangen", schilderte er am zweiten Verhandlungstag im Zeugenstand. Der Syrer sitzt in der Justizanstalt Eisenstadt in Strafhaft und ist am zweiten Prozesstag vorgeführt worden.
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurden die einzelnen Stiche zwar als leicht gewertet, allerdings befand sich der 37-Jährige am Ende dann in einem Blutschock, ein lebensbedrohlicher Zustand, verursacht durch massiven Blutverlust. Ohne rasche Hilfe wäre es möglich gewesen, dass er an den Verletzungen versterbe, weshalb die Staatsanwaltschaft Mordversuch anklagte.
"Habe jetzt eine Behinderung"
Ein Messer sei in seiner linken Hand sogar stecken geblieben. Auch die rechte Hand wurde arg in Mitleidenschaft gezogen. "Ich habe jetzt eine Behinderung", sagte der 37-Jährige, der dem bei der Verhandlung anwesenden Gerichtsmediziner zeigte, dass er die Finger der rechten Hand nur schwer bewegen konnte. Er könne auch nichts Schweres heben. Der Mann schloss sich dem Verfahren mit einem Schmerzengeld in der Höhe von 3.840 Euro an.
Er leugnete, dass es im Vorfeld zu einem Streit bzw. einer Attacke seinerseits gekommen wäre. "Ich habe auch keine Erklärung, warum sie mich attackiert haben", sagte der 37-Jährige. Er habe laut geschrien - vor Schmerzen und auch weil er um Hilfe bat. "Sie sind in der Gruppe gekommen, um mich gemeinsam zu attackieren", sagte der Mann. "Sie haben mich umringt." Die Aussagen von Angeklagten, Opfer und Zeugen waren voller Widersprüche. Sie gaben bei Polizei und Gericht mehrere Versionen des Tatgeschehens an.
Zusammenfassung
- Das Opfer erlitt sieben Stich- und zahlreiche Schnittverletzungen, befand sich laut Gerichtsmedizin in einem lebensbedrohlichen Blutschock und trägt nun eine Behinderung an der rechten Hand; er fordert 3.840 Euro Schmerzengeld.
- Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Jugendlichen stammen aus schwierigen sozialen Verhältnissen und waren teilweise bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft.
