Prozess um in Wiener Park brutal misshandelten 15-Jährigen
"Ich wollte nur, dass es aufhört. Ich habe geschrien. Die haben nicht aufgehört. Das hat sich für mich wie eine Ewigkeit angefühlt", gab das Opfer brutaler Gewalt an. Am Ende hätte er "mehrere Tritte gegen meinen Kopf" gespürt. Der Versuch, sich mit seinen Armen vor den Tritten zu schützen, habe nichts genützt: "Ich hatte mit meinem Leben abgeschlossen."
Der 15-Jährige hatte mit einem Freund auf die Donauinsel fahren wollen. Am Weg zur U-Bahn mussten die beiden durch den Steinhagepark, wo eine Gruppe von Jugendlichen auf sie aufmerksam wurde. Er sei gefragt worden, "warum ich so schau", erinnerte sich das spätere Opfer. Auch um die vermutete sexuelle Orientierung des 15-Jährigen bzw. seines Begleiters dürfte es gegangen sein.
Fest steht, dass der 15-Jährige von einem Gleichaltrigen gepackt, umfasst und zu Boden geworfen wurde. Von einem weiteren 15-Jährigen kassierte er Faustschläge ins Gesicht und gegen den Kopf. Ein 16-Jähriger verpasste ihm zumindest drei Tritte gegen den Kopf, ehe ein 17-Jähriger mit Anlauf dem wehrlos am Boden Liegenden aus vollem Lauf kräftig gegen dessen Kopf trat.
Die Folgen waren weitreichend und führten dazu, dass der Schüler 16 Tage im Spital behandelt werden musste. Er trug einen Schädelbruch im Bereich des linken Keilbeines davon, welcher sich bis in die seitliche Augenhöhlenwand und zur Kranznaht zog. Auch eine Einblutung in die weiche Schädeldecke und eine Einblutung zwischen Schädelknochen und harter Hirnhaut wurden festgestellt.
Wie die Gerichtsmedizinerin erklärte, musste der Jugendliche operiert werden. Wäre nicht am selben Tag ein Eingriff erfolgt, um den Hirndruck des Schwerverletzten zu entlasten, "wäre das mit Lebensgefahr verbunden gewesen", sagte die Sachverständige. Der Betroffene dürfte an einer posttraumatischen Belastungsstörung, jedenfalls an wiederkehrenden Kopfschmerzen und Schlafstörungen leiden.
Die Rechtsvertreter des 15-Jährigen, Maxim Soukhatski und Georg Morent, hatten sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie machten 30.000 Euro als Schmerzengeld geltend. Verteidiger Leonhard Kregcjk, der den 17-Jährigen vertritt, erkannte die Ansprüche teilweise an, er überreichte dem Opfer 1.500 Euro.
Entgleisungen im Publikum
Neben den vier an der Gewalttat unmittelbar Beteiligten saß noch ein 15-Jähriger wegen eines zumindest physischen Tatbeitrags auf der Anklagebank. Ein damals 13-Jähriger hatte die Tat mit seinem Handy gefilmt. Da er noch strafunmündig war, konnte er nicht angeklagt und zur Verantwortung gezogen werden. Die Clips, die er aufgenommen hatte, wurden im Verhandlungssaal abgespielt.
Dabei kam es zu selbst für langjährige Prozessbeobachterinnen und -beobachter außergewöhnlichen Szenen. Zwei Halbwüchsige, die mit den Angeklagten bekannt bzw. befreundet sein dürften, lachten und kuderten wiederholt, als gezeigt wurde, wie auf den 15-Jährigen eingeschlagen wurde. Als sich die Mutter des Opfers, die vor ihnen saß, daran störte, beschimpfte sie einer der Halbwüchsigen unflätig. Der vorsitzende Richter verwies die beiden darauf des Saales.
Einer der beiden ging kurz raus, entledigte sich draußen seiner Kopfbedeckung und Jacke und kehrte sodann in den Saal zurück. Der Richter durchschaute das Täuschungsmanöver und verwies den Halbwüchsigen erneut des Saales. Der Jugendliche gehorchte widerwillig, wobei er den Richter und einen Justizwachebeamten mit wüsten Kraftausdrücken beschimpfte. Im Anschluss waren im Verhandlungssaal lautstarke Pfiffe von draußen zu hören. Auch Musik wurde abgespielt, um den Fortgang der Verhandlung zu stören.
Hauptangeklagte geständig
Die beiden Hauptbeschuldigten, die laut Anklage das Opfer getreten hatten, waren geständig. Der 15-Jährige, der sich auf das Opfer gekniet und ihm zahlreiche Faustschläge versetzt hatte - ein Augenzeuge sprach wörtlich von "Draufhämmern" -, bestritt eine Verletzungsabsicht. Der Viert- und der Fünftangeklagte relativierten eine Tatbeteiligung und wiesen eine solche überhaupt zurück.
Zusammenfassung
- Am 20. Juli 2025 wurde ein 15-jähriger Schüler im Steinhagepark in Wien-Meidling von fünf Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt.
- Das Opfer erlitt einen Schädelbruch, Hirnblutungen und musste 16 Tage im Krankenhaus behandelt werden, wobei ein umgehender operativer Eingriff lebensrettend war.
- Im laufenden Prozess fordern die Rechtsvertreter des Opfers 30.000 Euro Schmerzensgeld, von denen bisher 1.500 Euro anerkannt wurden, während die beiden Hauptangeklagten geständig sind.
