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Prozess nach Horror-Fahrt durch Fußgängerzone in Baden

25. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, ist ein 34-jähriger Mann am 23. März 2025 mit seinem Pkw durch die Innenstadt in Baden gerast. Auf bis zu 100 km/h beschleunigte er sein Fahrzeug, als er durch die Fußgängerzone "bretterte", wie sich die Staatsanwältin am Mittwoch am Wiener Landesgericht ausdrückte. Dort wurde gegen den Mann verhandelt, der am Ende infolge einer hochgradigen psychischen Erkrankung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wurde.

Detailliert schilderte die Staatsanwältin die Vorgänge, mit denen sich ein Schöffensenat auseinanderzusetzen hatte. Der 34-Jährige sei von der Polizei zum Zweck einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten worden. Als die beiden Beamten ihres Amtes walten wollten, sei der Mann aufs Gaspedal gestiegen: "Der schräg vor dem Fahrzeug stehende Polizist konnte geistesgegenwärtig zur Seite springen."

In weiterer Folge sei der 34-Jährige rücksichtslos und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durchs Zentrum der niederösterreichischen Kurstadt gerast, um den ihn verfolgenden Streifenwagen der Exekutive abzuschütteln: "Es war ein Sonntagnachmittag bei schönem Wetter. Die Leute sind durch die Fußgängerzone spaziert oder in den Gastgärten gesessen und haben ein Eis gegessen. Die hatten die Panik, als der schwarze Pkw dahergekommen ist. Die Passanten dachten, das ist eine Amokfahrt."

Nur dank glücklicher Umstände gab es keine Verletzten, betonte die Staatsanwältin: "Wie durch ein Wunder ist nichts passiert."

Nach der Festnahme des 34-Jährigen stellte sich heraus, dass der Wiener zuletzt 2022 und 2024 vom Landesgericht zu 20 bzw. 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden war, die Freiheitsstrafen aufgrund von Haftuntauglichkeit aber jeweils gar nicht angetreten hatte. Er leidet seit etlichen Jahren infolge multiplen Substanzenmissbrauchs an Schizophrenie, wurde mehrfach in verschiedenen Spitälern in akut psychotischem Zustand aufgenommen und behandelt und konnte keiner geregelten Arbeit nachgehen.

Eine beigezogene psychiatrische Sachverständige bescheinigte ihm, infolge seiner nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung Zurechnungsunfähigkeit zu Tatzeitpunkt. Weshalb ihm ungeachtet all dessen der Führerschein nicht von Amts wegen entzogen worden war, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.

Lenker machte von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

"Ich entschuldige mich. Es tut mir von Herzen leid, Frau Staatsanwältin, Frau Richterin", sagte der 34-Jährige. Abgesehen davon machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. "Mein Mandant ist einsichtig. Er weiß, dass er eine Behandlung braucht, dass nicht weiß Gott was noch passiert", bemerkte Verteidiger Rudolf Mayer.

Die gemäß § 21 Absatz 1 StGB verfügte Unterbringung im so genannten Maßnahmenvollzug ist rechtskräftig. Wäre der psychisch Kranke schuldfähig gewesen, wäre er wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung zur Verantwortung gezogen worden.

Zusammenfassung
  • Ein 34-jähriger Mann raste am 23. März 2025 mit bis zu 100 km/h durch die Fußgängerzone in Baden, um einer Polizeikontrolle zu entkommen.
  • Der Mann war bereits 2022 und 2024 zu insgesamt 42 Monaten Haft verurteilt worden, hatte diese aber wegen Haftuntauglichkeit nie angetreten und leidet seit Jahren an Schizophrenie.
  • Das Wiener Landesgericht ordnete die rechtskräftige Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 1 StGB an, nachdem eine psychiatrische Gutachterin Zurechnungsunfähigkeit festgestellt hatte.