Erste Urteile nach Massenschlägerei am Bahnhof Meidling
Die untergeordnet Tatbeteiligten kamen mit jeweils sechs Monaten bedingt glimpflich davon. Sie hätten "ein völlig falsches Denken an den Tag gelegt", hieß es in der Urteilsbegründung. Allerdings hätten sie nicht bewaffnet an der Gewalt teilgenommen, sondern mit ihrer Präsenz einen bloßen psychischen Tatbeitrag geleistet, wurde ihnen zugebilligt. Sie hätten sich seit der verfahrensgegenständlichen Massenschlägerei am Bahnhof Meidling, bei der am 7. Juli 2024 fünf Personen verletzt wurden, auch nichts mehr zuschulden kommen lassen.
Die ersten Urteile im Verhandlungskomplex mit insgesamt 24 Angeklagten mit vorwiegend tschetschenischen Wurzeln im Alter zwischen 17 und 25 Jahren sind nicht rechtskräftig. Die acht Burschen nahmen ihre Strafen an, der Staatsanwalt gab jedoch vorerst keine Erklärung ab. Am Freitag wird gegen weitere acht Angeklagte verhandelt, die sich an den Tätlichkeiten direkt beteiligt haben sollen. Sie waren einem über die sozialen Medien verbreiteten Aufruf gefolgt und hatten sich zum Bahnhof Meidling begeben, wo Gewalthandlungen gegen Syrer geplant waren. Attackiert wurden sieben Männer, gegen die mit Fäusten, Schlagringen, Messern und einem Hammer vorgegangen wurde. Ein Opfer wurde schwer verletzt, der Mann erlitt einen Schädelbruch. Ein weiterer trug eine Stichverletzung nahe am Herzen davon, mit der laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten aber keine Lebensgefahr verbunden war.
Die teilweise bewaffnete Horde hatte sich am Schedifkaplatz getroffen und war dann Richtung Philadelphiabrücke gezogen, um sich "an Syrern zu rächen". Vorangegangen war ein mehrmonatiger "Bandenkrieg" zwischen zwei ethnischen Gruppierungen, der die Wiener Polizei 2024 intensiv beschäftigte. Junge Tschetschenen unterstellten Syrern Übergriffe auf Landsleute, seit dem Frühjahr 2024 war es mehrfach zu schweren Ausschreitungen mit Schwerverletzten auf beiden Seiten gekommen.
Es wurden zwei Telegram-Accounts eingerichtet, die sich gegen sogenannte "505er" bzw. "515er" richteten, was sich auf Postleitzahlen in bestimmten Gebieten Syriens bezog. In den Kanälen "Aktion T5" und "Aktion T5 Chat" wurden Stimmung gegen die Syrer gemacht und Gewaltaufrufe lanciert.
25-jähriger Tschetschene war Schlüsselfigur
Schlüsselfigur soll dabei Abu Bakar D. gewesen sein, ein 25-jähriger Tschetschene, der sich auf seinem Instagram-Account "stellvertreter_1" nannte und sich laut Anklage als Repräsentant der tschetschenischen Community in Wien sah. Er gilt in der Causa als Hauptangeklagter - er soll am 7. Juli 2024 eine "Konferenz" in Floridsdorf einberufen haben, auf der für denselben Abend das gewalttätige Vorgehen gegen Syrer in Meidling beschlossen wurde.
Abu Bakar D. wird erst am kommenden Montag zu Wort kommen. Aus Platzgründen muss im Grauen Haus in mehreren Tranchen gegen die 24 Angeklagten verhandelt werden. Es gibt derzeit keinen Gerichtssaal, der ausreichend Platz für alle Beschuldigten und ihre Rechtsvertreter bietet.
Für sämtliche Verhandlungstage wurde vom Gericht ein Film- und Fotografierverbot im und vor dem Saal erlassen. Zudem wurden erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Eine Vielzahl an uniformierten Polizeibeamten und Kräfte vom Staats- und Verfassungsschutz waren im und vor dem Saal präsent.
Zusammenfassung
- Acht Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren wurden am Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an einer ethnisch motivierten Massenschlägerei am Bahnhof Meidling am 7. Juli 2024 zu jeweils sechs Monaten bedingt verurteilt.
- Bei dem Vorfall wurden sieben Männer attackiert und fünf Personen verletzt, darunter ein Mann mit Schädelbruch und ein weiterer mit einer Stichverletzung nahe am Herzen.
- Der Prozess umfasst insgesamt 24 Angeklagte im Alter von 17 bis 25 Jahren, wobei die Urteile der ersten acht noch nicht rechtskräftig sind und die Verhandlung gegen weitere Angeklagte am Freitag fortgesetzt wird.
