Prozess gegen Urologen nach fatalen Operationen fortgesetzt

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Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen Facharzt für Urologie und Andrologie fortgesetzt worden, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, fünf Patienten nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechend behandelt und die Männer bei operativen Eingriffen "verpfuscht" zu haben. Der Angeklagte stellte das wie schon beim Prozessauftakt Anfang November in Abrede, wobei er sich auf zahlreiche schriftliche Unterlagen stützte, die er ordnerweise mitgebracht hatte.

Nachdem über Stunden hinweg die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen war, weil die Krankengeschichten der Betroffenen auf Ersuchen des Opfervertreters Dietmar Heck (Kanzlei Boran) nicht coram publico erörtert wurden, verteidigte der Angeklagte das verfahrensgegenständliche, von ihm selbst entwickelte OP-Verfahren. Mit der sogenannten Sklerosierungstechnik sei er erfolgreich gegen Erektionsprobleme infolge eines venösen Lecks an Penisvenen vorgegangen. "In Österreich hat sich leider um dieses Gebiet keiner gekümmert. Was dazu führt, dass es 66.000 Patienten gibt, die möglicherweise damit herumlaufen", dozierte der Urologe. "Warum traut sich denn niemand drüber?", warf der Richter ein. "Das ist nicht einfach, das muss man erlernen", lautete die Antwort, "das sollte man mal von jemandem gezeigt bekommen, der es 50 bis 100 Mal gemacht hat". Gegen seine Methode habe sich aber leider "medialer Druck aufgebaut, jetzt haben viele Urologen Angst".

Laut Anklage hatten sich zwischen 2013 und 2017 mehrere Männer mit langjährigen Erektionsproblemen an den Facharzt gewandt. Die Anklage kreidet diesem an, die Männer falsch diagnostiziert und gefäßchirurgischer Eingriffe unterzogen zu haben, die weder indiziert waren noch dem Stand der Wissenschaft entsprachen. Bei vier Männern soll das vorgebliche venöse Leck in einer Penisvene gar nicht vorhanden gewesen sein und die fragwürdige OP-Methode eine dauerhafte erektile Dysfunktion bewirkt haben. Der fünfte Patient litt nach der OP laut Anklageschrift an einer "wesentlichen Veränderung seines Penis". Zwei Betroffene nahmen sich im Jänner 2014 bzw. im Mai 2015 das Leben.

Einer der Patienten war ein Polizist, der sich ihm als völlig gesunder Mann vorgestellt hätte, gab der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag zu Protokoll. Dass er an einer Glutenunverträglichkeit litt, habe er ihm aber verschwiegen. "Er hat diese Erkrankung nicht angegeben, obwohl man das wissen hätte müssen", führte der Urologe aus. Trotz eines längeren Hin und Hers mit dem Richter blieb eine mögliche Auswirkung der Zöliakie auf den vorgenommenen operativen Eingriff offen. Im Anschluss wurde noch darüber diskutiert, ob der Mann vor der OP generelle Erektionsstörungen oder solche nur bei Nutzung eines Kondoms angegeben hatte.

Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen, demzufolge die vom Angeklagten gestellten Diagnosen falsch waren. Dessen OP-Methode wird in der Expertise als "experimentelle Behandlung" bezeichnet, die man nur im Rahmen klinischer Studien durchführen hätte dürfen.

Der Angeklagte ließ die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen nicht gelten. Sein Verteidiger Nikolaus Rast verwies auf ein anderes, weit älteres Gutachten zu einem von der Anklage mitumfassten Fall. In dem vor sieben Jahren erstellten Dokument heiße es, die Diagnose - venöses Leck - sei richtig und der operative Eingriff lege artis erfolgt. Die Erfolgsquote bei der Behandlungsmethode liege bei "bis zu 80 Prozent", sagte Rast. Aktuelle Fachliteratur belege, dass sein Mandant "alles richtig gemacht" habe.

Der Angeklagte selbst verwies "auf hunderte erfolgreiche Operationen". Auf die Frage, ob er dies belegen könne, erwiderte er: "Es hat keiner von mir die Originale haben wollen. Das ist von Anfang an als minderwertig abgestempelt worden." Die Staatsanwältin widersprach heftig. Im Akt fände sich ihre Aufforderung, entsprechende OP-Berichte vorzulegen. Darauf hin führte der Mediziner ins Treffen, "ein Großteil der Patientenakten" befände sich in einem Wiener Krankenhaus: "Da komm ich nicht ran. Da bin ich nicht mehr erwünscht."

Der Angeklagte ist nämlich von der Ärzteliste der Ärztekammer gestrichen worden und darf in Österreich nicht mehr seinen Beruf ausüben. Er ist auch als Urologe gesperrt worden.

Dessen ungeachtet zeigte sich der Angeklagte in seiner stundenlangen, bis knapp vor 16.00 Uhr dauernden Befragung uneinsichtig, etwas falsch gemacht zu haben. Bei der Sklerosierungsmethode komme es dann zur "Katastrophe", wenn man "anatomisch etwas vorfindet, wo sie an ihre Grenzen kommt. Das ist beim Menschen leider etwas variabel". Je älter ein Patient und je ausgedehnter das venöse Leck, desto geringer die Erfolgsaussichten, formulierte der Mann. Es habe halt auch "einen Einfluss, wie compliant ein Patient ist, wie er mitmacht".

Zumindest ein weiterer Verhandlungstag ist vonnöten, um die Schuldfrage zu klären. Daher wurde auf den 8. April vertagt.

ribbon Zusammenfassung
  • Je älter ein Patient und je ausgedehnter das venöse Leck, desto geringer die Erfolgsaussichten, formulierte der Mann.

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