Prozess gegen Mann der Ehefrau mit Händen erwürgt haben soll

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Wegen Mordes an seiner Ehefrau muss sich ein 55 Jahre alter Mann am Mittwoch vor Geschworenen am Wiener Landesgericht verantworten. Laut Anklage hat der Vater einer Tochter seine krebskranke Frau im vergangenen Februar mit den bloßen Händen erwürgt. Anschließend wollte er sich mit Tabletten, die seiner Frau verschrieben worden waren, umbringen. Der Tochter schrieb er via Mail einen Abschiedsbrief, die Frau verständigte die Einsatzkräfte. Der 55-Jährige überlebte.

Das Paar war seit 1991 standesamtlich verheiratet, 1992 kam die gemeinsame Tochter auf die Welt. Im Sommer 2021 klagte die Ehefrau erstmals über Bauch- und Magenschmerzen und nach etlichen Untersuchungen wurde im Dezember 2021 Bauchspeicheldrüsenkrebs mit multiplen Metastasen in der Leber und in der Lunge diagnostiziert und sofort mit der Chemotherapie begonnen. Der 55-Jährige hatte laut Anklageschrift im Dezember 2021 das erste Mal Suizidgedanken, erzählte davon aber nichts seiner immer schwächer werdenden Frau.

Am 15. Jänner 2022 holten der Angeklagte und seine Frau zuhause die kirchliche Trauung nach, fünf Tage später wurde ihre Enkeltochter geboren. Rund einen sollten die Tochter mit dem Baby und später auch der Schwiegersohn für längere Zeit zu ihnen in die Wohnung zu Besuch kommen sollen. Der Ehemann war von der Einladung wenig begeistert, weil dies wegen der Krankheit seiner Ehefrau und der beengten Raumsituation Stress und Belastung für ihn bedeutete, geht aus der Anklage hervor. Die Tage vor der Tat am 24. Februar ging es der Ehefrau ein bisschen besser, sie soll ihrem Mann auch gesagt haben, er solle zwar derjenige sein, der ihr die letzte Tablette geben solle, aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt, weil sie nämlich keine gröberen Schmerzen habe. Die Frau war laut Anklage positiv gestimmt, hatte auch Hoffnung, den Krebs zu besiegen und machte Pläne für die Zukunft, unter anderem organisierte sie eine Reise nach Hamburg im Juni. Sie wollte nicht sterben, heißt es in der Anklageschrift. Das bestätigten demnach auch ihre Kontaktpersonen, die Frau habe zuletzt einen lebensbejahenden Eindruck gemacht.

In der letzten Nacht lag das Paar aufgrund von Schlaflosigkeit der Frau lange wach. Als sie um 4.00 Uhr eingeschlafen war, fasste der Mann laut Anklage den Entschluss, Selbstmord zu begehen. Weil er seiner Darstellung zufolge die Ehefrau nicht alleine lassen wollte, erwürgte er sie. Danach er die für die Frau bestimmten Tabletten und trank eine halbe Flasche Whiskey. Rund sechs Stunden nach der Tat hatte der Mann noch knapp ein Promille Alkohol im Blut. Die Medikamenten-Konzentration in seinem Blut war laut Gutachten akut toxisch und lag auch in einem Bereich, der unter Umständen schon für sich genommen zu einem komatösen bis letalen Verlauf führen kann.

Nach der Tötung schrieb der Angeklagte der Tochter ein Abschieds-Mail. Nach mehreren Anrufen und Nachrichten telefonierte er mit der Frau rund fünf Minuten, reagierte im Anschluss aber nicht mehr auf weitere Kontaktversuche, woraufhin die Tochter die Einsatzkräfte verständigten. Die Reanimation der Ehefrau blieb erfolglos. Der 55-Jährige wurde festgenommen.

Die Frau starb laut Gutachten in Folge eines Angriffs gegen den Hals durch Würgen an Atem- und Hirnlähmung eines gewaltsamen Todes. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt zwar depressiv, seine Zurechnungsfähigkeit war jedoch immer gegeben. Bei seiner Einvernahme durch die Polizei verantwortete sich der Mann tatsachengeständig.

Die Verhandlung ist für einen Tag anberaumt. Für den 55-Jährigen geht es im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Verteidigerin Astrid Wagner kündigte an, auf Totschlag plädieren zu wollen.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen Mordes an seiner Ehefrau muss sich ein 55 Jahre alter Mann am Mittwoch vor Geschworenen am Wiener Landesgericht verantworten.
  • Laut Anklage hat der Vater einer Tochter seine krebskranke Frau im vergangenen Februar mit den bloßen Händen erwürgt.
  • Anschließend wollte er sich mit Tabletten, die seiner Frau verschrieben worden waren, umbringen.
  • Als sie um 4.00 Uhr eingeschlafen war, fasste der Mann laut Anklage den Entschluss, Selbstmord zu begehen.