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Pestizid-Abbauprodukt TFA: Kritik an EU-Behörde

Heute, 11:28 · Lesedauer 3 min

Ein neuer, rund 70 Seiten umfassender Bericht zu PFAS-Pestiziden und deren Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA) kritisiert unter anderem die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). So wird der EFSA von den Autoren, dem Global-2000-Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden und dem Toxikologen Peter Clausing, mangelnde wissenschaftliche Sorgfalt im Umgang mit der zulässigen täglichen Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake - ADI) vorgeworfen.

Die Autoren stellen grundsätzlich die Zulassung von PFAS-Pestiziden in der EU infrage und verweisen auf Dänemark, das im Juli 2025 als erster EU-Staat nationale Verbote ausgesprochen hat. So wurden 23 Pflanzenschutzmitteln mit derartigen Wirkstoffen die Genehmigung wegen der TFA-Belastung des Trinkwassers entzogen.

Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat (TFA) ist sowohl Zwischenprodukt, wie auch letztes Abbauprodukt vieler per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) - also auch jenen, die in Pestiziden Anwendung finden. Das Problem: Auch TFA zählt zu der PFAS-Gruppe aka "Ewigkeitschemikalien" mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen und den Eigenschaften "schwer abbaubar und langlebig". Eine Studie aus dem Jahr 2021 zeigte etwa schwere Missbildungen an Kaninchen-Föten aufgrund der Chemikalie - und den daraus resultierenden Verdacht, dass infolge auch die Fortpflanzung beim Menschen gefährdet sei.

Dass die EFSA nun bei ihrem Vorschlag für einen neuen ADI-Grenzwert bei TFA eine weitere Studie nicht berücksichtigt hat, wird in dem heute publizierten und von dem deutschen EU-Abgeordneten Martin Häusling (Grüne) in Auftrag gegebenen Bericht kritisiert. "Obwohl die einzige für die Ableitung dieses zentralen gesundheitlichen Richtwerts verfügbare Langzeitstudie bei Laborratten deutliche Hinweise auf Leberschädigung zeigt - Effekte, die auch von verschiedenen nationalen Behörden als bedeutsam betrachtet werden -", folge die Behörde bei der Festlegung des ADI den Argumenten eines Pestizidherstellers und erklärt diese Effekte für marginal. Das Ergebnis sei daher ein Richtwert, der die gesundheitlichen Risiken unterschätze.

Große Unterschiede bei Grenzwerten

Die Autoren untermauern ihre Argumentation dabei mit den vergleichbaren Grenzwerten in den Niederlanden oder in Belgien. So liege die täglich konsumierbare Menge (in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht) in den Niederlanden seit 2023 bei 0,32, ein Wert der seit 2024 auch für die wallonische Region in Belgien gilt, während in Flandern 2,6 Milligramm festgelegt wurden. Der EFSA-Vorschlag sieht hingegen vor, denn 2014 festgelegten Wert von 50 auf 30 Milligramm zu senken, was im Vergleich zu den Niederlanden mehr als dem Faktor 90 entsprechen würde.

Eine endgültige Entscheidung der EFSA ist im kommenden Jahr ab Februar zu erwarten. Burtscher-Schaden sagte gegenüber der APA, dass man die EU-Behörde auch mit der im Report geäußerten Kritik konfrontiert habe. "Deswegen hoffen wir, mit diesen Argumenten zur Diskussion beitragen zu können und dass am Ende ein sicherer und wissenschaftsbasierter Wert das Resultat ist."

Zusammenfassung
  • Die Autoren des Berichts bemängeln, dass die EFSA eine Studie zu Leberschäden bei Laborratten nicht berücksichtigt habe und hoffen, dass ihre Kritik zu einer strengeren, wissenschaftsbasierten Regulierung führt.