APA/BARBARA GINDL

Pensionen: Antrittsalter-Anhebung für Frauen wird exakt festgelegt

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Die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne legen die 1992 mittels Verfassungsgesetz festgeschriebene schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre nun exakt fest.

Laut dem zuerst von der "Wiener Zeitung" berichteten Antrag, der am 15. Dezember im Sozialausschuss des Nationalrats eingebracht wurde, wird klargelegt, dass der Stichtag mit dem 1. Jänner 2024 fixiert wird.

Schrittweise Anhebung auf 65 Jahre

Damit werden, wie im Verfassungsgesetz vorgesehen, Frauen, die von 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden, erstmals von dieser Anhebung betroffen sein: Sie werden um ein halbes Jahr später die reguläre Alterspension antreten können, also mit 60,5 Jahren. Frauen, die ab dem 1. Juli 1964 geboren sind, können dann erst mit 61 Jahren regulär in Pension gehen. Bis 2033 wird damit schrittweise das Antrittsalter auf 65 Jahre angehoben.

Laut ÖVP-Parlamentsklub wird mit dieser Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, die im Jänner-Plenum beschlossen werden soll, klargestellt, dass die Regelung so bleibt, wie im Verfassungsgesetz vorgesehen. Neu ist laut dem auch der APA vorliegenden Initiativantrag eine tabellarische Übersicht über die jeweiligen Stichtage für die antrittsberechtigten Frauen.

Frauen-Pensionsantrittsalter je nach Geburtsdatum (laut Initiativantrag):

  • 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 - 60,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 - 61. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965 - 61,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965 - 62. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966 - 62,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 - 63. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967 - 63,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967 - 64. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968 - 64,5. Lebensjahr
  • nach dem 30. Juni 1968  - 65. Lebensjahr
ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne legen die 1992 mittels Verfassungsgesetz festgeschriebene schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre nun exakt fest.

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