APA/APA/HERBERT NEUBAUER/HERBERT NEUBAUER

Opfer zu Angriff am Bahnhof Meidling gerichtlich befragt

Heute, 11:00 · Lesedauer 6 min

Im Prozess um einen gewalttätigen Angriff auf arabisch aussehende Männer, bei dem am 7. Juli 2024 am Bahnhof Meidling vier junge Afghanen teils schwer verletzt wurden, sind am Mittwoch am Wiener Landesgericht die Opfer als Zeugen befragt wurden. Eindrücklich schilderten sie einem Schöffensenat, wie sie am Bahnhofsgelände von großteils maskierten, schwarz gekleideten Angreifern aus unerfindlichen Gründen attackiert wurden. Einige leiden bis heute an den psychischen Folgen.

Am Nachmittag wurde dann der Hauptangeklagte Abu Bakar D. von zwei Mittätern belastet. Die bereits rechtskräftig wegen gemeinschaftlicher schwerer Gewalt und Beteiligung an absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilten 18-Jährigen bezeichneten den 25-Jährigen als Organisator bzw. Anführer des Aufruhrs. "Er hat das auf Instagram gepostet. Das hat kein anderer gemacht", sagte der erste der beiden. Darauf rief Abu Bakar D. dem Jüngeren mit Anzeichen von Wut zu: "Was hat dir der Staatsanwalt geboten, dass du mich belastest?" Sechs Justizwachebeamte näherten sich darauf dem 25-Jährigen und wirkten mäßigend auf ihn. "Warum belastet du mich?", herrschte Abu Bakar D. den 18-jährigen Tschetschenen an. Die Richterin gebot ihm darauf hin, ruhig zu sein. "Scheiß Hinrichtung. Das ist kein Gericht", zeigte sich der Hauptangeklagte erbost, "ich will zurück in meine Zelle!"

Er musste sich allerdings noch den zweiten 18-Jährigen anhören, der noch deutlicher wurde. Abu Bakar D. habe am Bahnhof Meidling mit dem Finger auf ihn gezeigt und einer Gruppe zugeteilt: "Ich habe ihn schon als Anführer gesehen. Er hat auf Personen gezeigt und Gruppen gebildet. Ich war nicht der Einzige, der gesehen hat, dass er der Anführer war." Darauf verlor der Hauptangeklagte die Fassung und wurde von der Richterin aufgefordert, sich zu mäßigen. "Darf ich in die Zelle zurück?" meinte Abu Bakar D. lapidar. Schließlich wurde er von mehreren Justizwachebeamten in Fußfesseln aus dem Saal gebracht, nachdem die Verhandlung gegen ihn und einen zweiten Angeklagten auf kommenden Mittwoch vertagt wurde.

"Eine ganze Bande ist mit Messern und Hämmern gekommen. Sie waren maskiert. Es waren 14, 15, bis zu 20 Personen. Mein keiner Bruder hat zwei Stiche bekommen. Einen am Kopf, einen an der rechten Brust", hatte zuvor ein 20-jähriger Afghane den verfahrensgegenständlichen Angriff geschildert. Der Bruder sei bis heute stark mitgenommen: "Er ruft mich um Mitternacht an und sagt, er hat Schmerzen, er kann nicht schlafen." Lebensgefährlich verletzt wurde der 17-Jährige glücklicherweise nicht, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter feststellte.

Anders sah das bei einem 23-Jährigen aus, der im Tatzeitpunkt bei einer Sicherheitsfirma beschäftigt war und nach der Arbeit am Bahnhof Meidling etwas essen wollte. Auf einmal seien mehrere Männer auf ihn zugelaufen, er habe in ihren Händen eine Axt und eine Holzlatte wahrgenommen gesehen, legte der 23-Jährige dem Gericht dar: "Dann habe ich schon etwas gespürt und bin direkt auf den Boden runtergefallen. Ich bin ohnmächtig geworden."

Opfer erlitt Eindrückungsbruch des Schädeldachs

Nachdem der 23-Jährige von Rettungskräften ins nahe gelegene Unfallkrankenhaus (UKH) Meidling gebracht wurde, stellten die Ärzte einen Eindrückungsbruch des Schädeldachs, Blutungen unter der Hirnhaut und Rissquetschwunden fest. Die Verletzungen waren laut Gutachten schwer und hatten eine mehrwöchige Berufsunfähigkeit zur Folge. Er sei mehrere Tage im Krankenhaus behandelt worden, nach einem zwingend nötigen Krankenstand habe er seine Arbeit verloren, erklärte der Zeuge. "Ich will wissen, warum das passiert ist", deponierte er. Er habe mit den Angeklagten "nichts zu tun" gehabt.

Den inkriminierten Tathandlungen vorangegangen war ein mehrmonatiger "Bandenkrieg" zwischen jungen Tschetschenen und Syrern, der die Wiener Polizei 2024 intensiv beschäftigte. Die Tschetschenen unterstellten Syrern Übergriffe auf Landsleute, seit dem Frühjahr 2024 war es mehrfach zu Ausschreitungen mit Schwerverletzten auf beiden Seiten gekommen. Seitens der Tschetschenen wurden Telegram-Accounts eingerichtet, die sich gegen sogenannte "505er" bzw. "515er" richteten, was sich auf Postleitzahlen in bestimmten Gebieten Syriens bezog.

Schlüsselfigur war dabei Abu Bakar D., der sich auf seinem Instagram-Account "stellvertreter_1" nannte und laut Anklage als Repräsentant der tschetschenischen Community in Wien gerierte. Er berief für den 7. Juli zunächst eine "Konferenz" ein, auf der er darlegte, "wie wir die 505 ausschalten, bevor noch mehr von uns verletzt oder getötet werden", hieß es in einer Instagram-Story des Tschetschenen, der in einem separaten Verfahren Ende September 2025 wegen Anstiftung zum schweren Raub und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Hauptangeklagter nicht geständig

Von den 24 Angeklagten, denen absichtlich schwere Körperverletzung und schwere gemeinschaftliche Gewalt vorgeworfen wurde, waren in der seit der Vorwoche laufenden Hauptverhandlung 20 geständig. Sie wurden im Sinn der Anklage zu inzwischen großteils rechtskräftigen bedingten Haftstrafen verurteilt, wobei die im Tatzeitpunkt Jugendlichen, denen nur ein psychischer Tatbeitrag nachgewiesen werden konnte, sechs Monate auf Bewährung ausfassten. Ein 18-Jähriger, der zugeschlagen hatte, erhielt 15 Monate, davon drei Monate unbedingt. Die jungen Erwachsenen, denen ein psychischer Tatbeitrag nachweisbar war, bekamen jeweils zwei Jahre auf Bewährung.

Gegen vier Angeklagte - darunter den Hauptangeklagten Abu Bakar D. - wurde die Verhandlung am Mittwoch fortgesetzt. Drei im Alter von 20, 21 und 22 wollen gar nicht am Tatort gewesen sein, Abu Bakar D. wiederum behauptet, er sei weder der Anstifter gewesen noch habe er den Angriff organisiert oder dazu aufgerufen. Vielmehr sei er nach Meidling gefahren, "um meine Landsleute davon abzuhalten", wie er in seiner Einvernahme behauptet hatte. Er sei "durch ganz Meidling spaziert", um junge Tschetschenen dazu aufzufordern, weg bzw. nach Hause zu gehen: "Jedem, den ich erkannt habe, habe ich gesagt, jetzt wäre es besser nach Hause zu fahren."

Der Staatsanwalt hält das unter Verweis auf die Beweislage, speziell die Auswertung von Handy-Daten einiger Mitangeklagter für unglaubwürdig. Chats aus den Tagen vor und nach der gewalttätigen Attacke und die Angaben einiger Mitangeklagter würden belegen, dass der 25-Jährige der Anführer war. Abu Bakar D. habe einen zweiten Angriff untersagt und die Mittäter per Chat nach dem Angriff aufgefordert, ihre Handys und Beweismaterial zu vernichten. Vor der Attacke hatte Abu Bakar D. einem Mitangeklagten geschrieben "Morgen vernichten wir alle" und in diesem Zusammenhang "Totschläger und Schlagstöcke" erwähnt. An anderer Stelle hieß es im Vorfeld: "Die 505er sind Geschichte."

Zwei Freisprüche im Zweifel

Am Nachmittag wurden zwei Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Ihre Beteuerungen, sie hätten sich nicht am Tatort befunden, waren nicht zu widerlegen. "Es gibt keine Fotos, sie sind auch auf Videos nicht zu sehen", begründete die vorsitzende Richterin die Entscheidung. Die Freisprüche für den 20- und den 22-Jährigen sind nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Am 7. Juli 2024 wurden vier junge Afghanen am Bahnhof Meidling von bis zu 20 maskierten und schwarz gekleideten Männern angegriffen und teils schwer verletzt.
  • Die Opfer schilderten vor Gericht eindrücklich die Attacke, wobei ein 23-Jähriger einen Eindrückungsbruch des Schädeldachs erlitt und infolge der Verletzungen seinen Job verlor.
  • Abu Bakar D., Hauptangeklagter und laut Anklage Organisator des Angriffs, wurde von zwei bereits verurteilten Mittätern schwer belastet, bestreitet jedoch jede Schuld.
  • Von 24 Angeklagten haben 20 die Tat gestanden und wurden zu großteils bedingten Haftstrafen verurteilt, während zwei Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen wurden.
  • Der Angriff war Teil eines monatelangen Bandenkriegs zwischen jungen Tschetschenen und Syrern in Wien, wobei Chats und Handy-Daten laut Staatsanwalt die Führungsrolle von Abu Bakar D. belegen sollen.