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Opfer von Schussattentat in Linz nun selber in U-Haft

08. Mai 2025 · Lesedauer 2 min

Das Opfer eines Schussattentats Mitte Jänner in Linz ist in U-Haft genommen worden. Dem 39-Jährigen wird versuchte schwere Erpressung vorgeworfen, bestätigte die Staatsanwaltschaft Linz einen Bericht auf "nachrichten.at". Es dürfte sich um Schutzgelderpressung gegen einen Handyshop-Betreiber handeln.

Der Verdächtige war am 14. Jänner bei einer Verabredung mit einem Mann, der einem Freund Geld schuldete, in Streit geraten. Hintergrund dürften Drogengeschäfte gewesen sein. Der Täter schoss dann durch das Beifahrerfenster auf den inzwischen 39-Jährigen, der hinter dem Steuer seines Wagens saß. Er erlitt einen Schulterdurchschuss und wurde notoperiert. Der Schütze flüchtete nach der Attacke.

Mittlerweile sitzt auch das Opfer hinter Gittern. Die Ermittlungen laufen, der Mann sei nicht geständig, so die Staatsanwaltschaftssprecherin. Diese Causa steht allerdings nicht in Zusammenhang mit dem Schussattentat. Jedoch wird gegen das Schussopfer auch noch wegen Falschaussage und Verleumdung im Zusammenhang mit dem Vorfall am 14. Jänner ermittelt. Denn der Mann hatte behauptet, ein Syrer habe auf ihn geschossen, worauf dieser erst festgenommen, bald aber wieder aus der U-Haft entlassen wurde.

Der Angeschossene identifizierte dann eine andere Person als mutmaßlichen Täter. Der 43-Jährige wurde in der Schweiz aufgespürt und bereits nach Oberösterreich ausgeliefert. Er befindet sich wegen Mordverdachts in U-Haft.

Zusammenfassung
  • Das Opfer eines Schussattentats in Linz wurde nun selbst wegen versuchter schwerer Erpressung in U-Haft genommen. Der 39-Jährige soll Schutzgeld von einem Handyshop-Betreiber gefordert haben.
  • Der Schussvorfall, bei dem das Opfer einen Schulterdurchschuss erlitt, steht nicht im Zusammenhang mit der aktuellen U-Haft. Der Schütze wurde in der Schweiz gefasst und nach Oberösterreich ausgeliefert.
  • Gegen das Opfer wird zudem wegen Falschaussage ermittelt, da es ursprünglich einen Syrer fälschlicherweise als Täter identifiziert hatte.