Österreicher weist Schuld an Einsturz von Lokal zurück
Beim Unglück waren im Mai 2024 am Ballermann neben einer 31-Jährigen aus dem Saarland und einer weiteren Touristin aus Deutschland, eine Spanierin und ein Senegalese ums Leben gekommen. Außerdem waren 14 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Dem Betreiber wird grob fahrlässige Tötung in vier sowie grob fahrlässige schwere Körperverletzung in sechs Fällen zur Last gelegt. Er ist auf Mallorca unter Auflagen auf freiem Fuß, bis die Justiz der spanischen Urlaubsinsel über eine Anklage und die Eröffnung eines Prozesses entscheidet. Dem Mann droht eine mehrjährige Haftstrafe.
Beim Anhörungstermin versicherte der Beschuldigte, er sei nach der Übernahme der Verwaltung des Lokals weder vom Rathaus von Palma noch von einer anderen Behörde auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen worden. Der Mann habe beim Termin freiwillig insgesamt 250.000 Euro für die Verletzten sowie für die Angehörigen der vier Todesopfer hinterlegt, bestätigte die Sprecherin der Justiz. Er habe erklärt, das Geld solle ohne Bedingungen und unabhängig von den laufenden Ermittlungen an die Betroffenen ausgezahlt werden.
Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass das Lokal keine Betriebslizenz für die eingestürzte Balkonterrasse hatte. Eine zu große Belastung dieser illegal gebauten und als nicht begehbar eingestuften Struktur habe zum Einsturz geführt, hieß es rund einen Monat nach dem Unglück in einem Polizeibericht. Zudem habe für Umbauarbeiten im ersten Stock ebenfalls keine Erlaubnis vorgelegen.
Zusammenfassung
- Beim Einsturz eines Restaurants am Ballermann auf Mallorca im Mai 2024 kamen vier Menschen ums Leben, darunter zwei deutsche Touristinnen, während 14 weitere Personen zum Teil schwer verletzt wurden.
- Der österreichische Betreiber des Lokals bestreitet vor dem Ermittlungsrichter jegliche Verantwortung, da er das Lokal erst 2021 übernommen habe und mit den illegalen Umbauarbeiten von 2013 nichts zu tun gehabt habe.
- Der Beschuldigte hat freiwillig 250.000 Euro für die Verletzten und die Angehörigen der Todesopfer hinterlegt, die unabhängig vom laufenden Verfahren ausgezahlt werden sollen.
