Obmann eines Vereins für in Maßnahme Untergebrachte vor Kadi

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"Ich kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen", hat der Obmann eines Vereins, der sich für die Rechte für im Maßnahmenvollzug untergebrachte Straftäter stark gemacht hat, am Donnerstag vor einem Wiener Schöffensenat deponiert. Der Mann befindet sich seit Mai 2021 in U-Haft, die Staatsanwaltschaft legt ihm schweren gewerbsmäßigen Betrug, Veruntreuung und Geldwäscherei zur Last. Die nunmehr eröffnete Hauptverhandlung ist vorerst bis 18. März anberaumt.

Die Anklage beschuldigt den 48-Jährigen, sich von Anfang 2018 bis Juni 2021 Gelder von Angehörigen von im Maßnahmenvollzug Untergebrachten erschlichen zu haben, indem er ihnen vormachte, er könne deren bedingte Entlassung bzw. bessere Haftbedingungen erwirken. Der 48-Jährige war selbst mehrere Jahre im Maßnahmenvollzug gesessen, aus welchem er im Mai 2016 bedingt entlassen wurde. "Er kannte die oft verzweifelte Lage der Untergebrachten und ihrer Angehörigen und sah diese als leichte Opfer an", führte der Staatsanwalt in seinem Eingangsplädoyer aus. Mit dem von ihm gegründeten Verein kam er auch in den Medien vor, Betroffene wurden so auf ihn aufmerksam. Aufgrund seiner "gewinnenden Art" habe er es geschafft, sich deren Vertrauen zu verschaffen, sagte der Staatsanwalt.

In 29 Fällen soll der Obmann des gemeinnützigen, mit Spenden finanzierten Vereins Geldbeträge entgegengenommen haben, um vorgeblich Leute aus der Maßnahme zu bringen bzw. diesen die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu ersparen. Die geleisteten Akontozahlungen waren für psychiatrische Privatgutachten und Anwaltskosten zweckgewidmet. Allerdings soll dem 48-Jährigen laut Anklage bewusst gewesen sein, dass in vielen Fällen seine Bestrebungen von Haus aus völlig aussichtslos waren. Dass - so ein konkretes Beispiel - ein wegen eines schwerwiegenden Sexualdelikts eingewiesener psychisch Kranker bei Krankheitsuneinsichtigkeit und Behandlungsunwilligkeit aus der Maßnahme entlassen wird, sei de facto ausgeschlossen, gab der Staatsanwalt zu bedenken. Insofern habe der Angeklagte Täuschungshandlungen gesetzt: "Er hat ihnen allen ausdrücklich einen positiven Ausgang versprochen." In keinem einzigen Fall habe aber das Tätigwerden des Angeklagten "zum versprochenen Erfolg geführt."

Darüber hinaus soll der Mann für die Honorierung des regelmäßig von ihm herangezogenen psychiatrischen Sachverständigen und einer Anwältin weit überhöhte Beträge eingestreift haben. Der Psychiater stellte zwischen 1.500 und 1.800 Euro pro Gutachten in Rechnung, die Juristin für ihre Dienste zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Der Obmann des Vereins kassierte mitunter aber über 20.000, in einem Fall sogar mehr als 30.000 Euro. Die Differenz habe er sich einbehalten, warf ihm der Staatsanwalt vor. Überdies wären die Expertisen des Psychiaters von "mangelhafter Qualität" gewesen. Der Arzt war weit über 80 und altersbedingt gar nicht mehr als Sachverständiger zugelassen.

Letzteres habe er nicht gewusst, nicht einmal der Psychiater selbst hätte Kenntnis davon gehabt, hielt dem der Angeklagte entgegen: "Was mich begeistert hat war, dass er geistig besser beisammen ist als ich." Zu den Vorwürfen bemerkte er grundsätzlich, er habe niemandem Geldbeträge abgenötigt und keine falschen Versprechen gemacht: "Ich hab' ihnen gesagt, dass ich mich einsetzen werde und Profis beiziehen werden. Zusichern kann ich ja gar nichts." Es hätten jedoch in jedem einzelnen Fall "Erfolgsaussichten" bestanden.

Zu den Angaben der Personen, die im Ermittlungsverfahren als Zeugen befragt worden waren und ihn belastet hatten, bemerkte der 48-Jährige: "Die Zeugeneinvernahmen sind in eine einseitige Richtung geführt worden." Er habe bei den Hilfestellungen den Aufwand für seine eigenen Tätigkeiten "kalkuliert" und per Stundensatz - ab 120 Euro aufwärts - abgerechnet: "Ich war 24/7 im Einsatz, mit Ausnahme der Schlafzeiten". Dass das nicht rein ehrenamtlich möglich war, sei jedem klar gewesen: "Jeder Klient muss gewusst haben, dass er keine ehrenamtliche Leistung bekommt, wenn er eine Honorarnote bekommt."

Daraufhin ging Richterin Magdalena Klestil-Krausam mit dem Mann jedes einzelne Anklagefaktum durch. Besprochen wurde etwa ein Fall, wo der 48-Jährige von einer Mutter insgesamt 22.614 Euro erhalten hatte, um deren Sohn aus der Anstalt zu bringen. Abzüglich der ausgewiesenen Kostennoten des Psychiaters und der Anwältin blieben rund 15.000 Euro übrig, die ihm zugestanden hätten, wie der Angeklagte deutlich machte: "Es hat von mir unzählige Besuche beim Sohn und der Mutter gegeben, Termine bei der Fachaufsicht der Justizanstalt. Das war über Jahre hinweg die Hilfe, die durch mich erbracht worden ist."

Der Verfahrenshelfer des 48-Jährigen merkte an, dieser hätte "Überbeträge" zurückbezahlt, sofern er selbst keinerlei Leistung erbracht hatte. Allerdings sei das nicht mehr in allen Fällen möglich gewesen, "weil er dann festgenommen worden ist".

In einem Anklagefaktum, das mit dem Verein nichts zu tun hatte, war der Mann dann doch geständig. Von Mai 2019 an hatte er zwei Jahre lang zu Unrecht Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezogen und vom Staat insgesamt 35.342 Euro bezogen, obwohl er - wie er in der Verhandlung einräumte - in diesem Zeitraum monatlich zwischen 1.500 und 4.000 Euro netto ins Verdienen brachte. "Das ist ein Fehler gewesen, dass ich die Meldung ans AMS unterlassen habe", sagte der 48-Jährige. Es sei ihm "nicht ums Geld" gegangen: "Ich war so versichert."

Die Verhandlung wird am Freitag mit ersten Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem vierfach Vorbestraften - 2004 war er wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren unbedingt verurteilt worden - bis zu zehn Jahre Haft.

ribbon Zusammenfassung
  • "Ich kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen", hat der Obmann eines Vereins, der sich für die Rechte für im Maßnahmenvollzug untergebrachte Straftäter stark gemacht hat, am Donnerstag vor einem Wiener Schöffensenat deponiert.
  • In keinem einzigen Fall habe aber das Tätigwerden des Angeklagten "zum versprochenen Erfolg geführt."
  • Der Obmann des Vereins kassierte mitunter aber über 20.000, in einem Fall sogar mehr als 30.000 Euro.

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