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Neues Waffengesetz soll teils schon heuer wirken

Heute, 10:45 · Lesedauer 4 min

Das verschärfte Waffenrecht soll in Teilen bereits mit Oktober in Kraft treten. Das betrifft den besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie die Ausweitung der Abkühlphase nach dem Erwerb einer Waffe. Die übrigen Teile des Gesetzes werden erst im ersten Quartal 2026 umgesetzt, teils allerdings rückwirkend. Das gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Donnerstag in einer Pressekonferenz bekannt. Beruhigt wurden von ihm die Jäger. Für die ändere sich nichts.

Eingebracht wurde die Gesetzesinitiative am Donnerstag im Innenausschuss, der dann auch gleich eine zweiwöchige Begutachtung beschloss. Im Anschluss an diese soll noch im September der Beschluss im Nationalrat erfolgen. Nach dem Segen des Bundesrats im Oktober werden die ersten Teile des Gesetzes ihre Wirksamkeit entfalten. Konkret geht es darum, dass die Waffenbehörde Kenntnis über psychische Probleme im Zuge der Stellung erhalten kann sowie darum, dass die Abkühlphase nach dem Kauf einer Waffe bis zur Ausfolgung dieser von drei Tagen auf vier Wochen ausgedehnt wird. Apropos Verkauf: Erwerben kann man Waffen künftig nur noch bei registrierten Händlern, das heißt nicht mehr von Privatpersonen.

Die FPÖ machte schon am Donnerstag klar, dass sie der Vorlage nicht zuzustimmen gedenkt. Sicherheitssprecher Gernot Darmann schrieb in einer Aussendung von einem "unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte der Österreicher". Zudem erkannte er eine "reine Anlassgesetzgebung".

Das wird von der Koalition gar nicht wirklich bestritten. Karner erinnerte an den Amoklauf an einer Grazer Schule vor dem Sommer, der "ein tragischer Markstein" in Österreichs Geschichte gewesen sei. Für Gesellschaft und Politik sei da klar gewesen, dass man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen könne. Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) verwies auf die Rufe von Jugendlichen der betroffenen Schule an die Politik, etwas zu tun. Dies mache man nun, indem man mit einer präventiven Maßnahme die Sicherheit der Menschen im Land stärke. Es sei eine Grundaufgabe des liberalen Staates, innere wie äußere Sicherheit zu gewährleisten, ergänzte NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos.

Positiv gestimmt war er von Äußerungen der Grünen, wonach die Vorlage deutlich besser sei als der ursprüngliche Ministerratsvortrag. Dass die FPÖ bei ihrem Nein bleibt, bedauerte er ebenso wie Leichtfried, der von einer "großen Verantwortungslosigkeit" der Freiheitlichen sprach. Doch kritisierte auch die Grüne Mandatarin Agnes Prammer, dass die Koalition am halben Weg stehen geblieben sei. Es würden zwar mehr psychologische Gutachten eingefordert, jedoch keine regelmäßig vorzuweisenden. Ein einzelnes Gutachten sei lediglich eine "Momentaufnahme". Außerdem würde mit den Jägerinnen und Jägern eine große Gruppe an waffenbesitzenden Personen von den Begutachtungen ausgenommen.

Eignungstests brauchen noch Verordnung

Zuversichtlich zeigten sich die Koalitionsvertreter, dass die Weiterentwicklung der psychologischen Eignungstests positive Auswirkungen haben werde. Dafür braucht es freilich noch eine Verordnung des Innenministeriums, wie Karner kundtat. Bei den Tests setzt auch die Rückwirkung an. Für alle Erstanträge für Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen wie Revolver) ab Juni dieses Jahres muss eine entsprechende Eignungsprüfung durchgeführt werden. Für Kategorie C (Gewehre) gilt die Rückwirkung sogar zwei Jahre. Neu ist auch eine erleichterte Waffenabnahme in Fällen häuslicher Gewalt oder bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Diese wird bei einer Verurteilung zwingend, kann aber auch schon bei Aufnahme der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

Geändert wurde beim Erwerb in zwei Fällen das Mindestalter, bei Faustfeuerwaffen auf 25 Jahre, bei Langwaffen auf 21 Jahre. Ausgenommen sind Jäger und Sportschützen. Hoyos betonte, dass die Novelle auf der einen Seite mehr Sicherheit schaffe, aber auch jene, die verantwortungsvoll mit Waffen hantieren müssen, nicht unnotwendig einschränke.

Zusammenfassung
  • Das neue Waffengesetz sieht ab Oktober 2025 einen besseren Informationsaustausch zwischen Behörden und eine Verlängerung der Abkühlphase nach Waffenkauf von drei Tagen auf vier Wochen vor.
  • Waffen können künftig nur noch bei registrierten Händlern erworben werden, wobei das Mindestalter für Faustfeuerwaffen auf 25 Jahre und für Langwaffen auf 21 Jahre steigt; Jäger und Sportschützen sind davon ausgenommen.
  • Psychologische Eignungstests werden für Kategorie B-Waffen ab Juni 2025 verpflichtend und für Kategorie C-Waffen sogar rückwirkend für zwei Jahre, während die FPÖ das Gesetz als 'unverhältnismäßigen Eingriff' kritisiert.