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ÖGK

Neuerung: Erstmals Selbstbehalt beim Krankentransport

30. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Ab 1. Juli gelten neue Richtlinien für planbare Krankentransporte. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt "sozial verträgliche Kostenanteile" ein.

Konkret betrifft die neue Regelung all jene, die keine akute medizinische Versorgung benötigen, sondern beispielsweise regelmäßig zu einer Therapie gefahren werden. Bisher wurden diese Routinefahrten vollständig von der Krankenkasse gedeckt, jetzt wird ein geringer Selbstbehalt eingeführt.

Bei sogenannten Krankenbeförderungen, das sind alle Fahrten ohne Sanitäter:innen, etwa mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro an.

Für Krankentransporte, bei denen eine medizinische Begleitung notwendig ist, etwa bei einem Transport in einem Tragsessel oder liegend, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro, also der doppelten Rezeptgebühr.

Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse.

Auch Kinder sind von einer Kostenbeteiligung befreit. Zudem wurde eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte von maximal 28 Fahrten pro Jahr festgelegt. Alles darüber hinaus wird wie gehabt von der ÖGK gedeckt.

Notfälle ausgenommen

Nicht betroffen von der neuen Regelung sind zeitkritische Transporte. Dazu zählen Rettungstransporte und Notarzttransporte, bei denen eine rasche medizinische Hilfeleistung erforderlich ist. Die bleiben weiterhin kostenfrei.

Die ÖGK reagiert damit auf die steigende Anzahl von Transportleistungen im Bereich der Krankenversorgung, heißt es in einer Aussendung. 2024 wurden österreichweit rund 2,8 Millionen Transporte mit den Blaulichtorganisationen durchgeführt. Hinzu kämen 1,7 Millionen weitere Krankenbeförderungen durch Transportunternehmen, in Kooperation mit der ÖGK.

Durch die nun eintretenden Kosten möchte man künftig stärker differenzieren zwischen zeitkritischen und planbaren Transporten. Ressourcen sollen "dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden", heißt es von der Gesundheitskasse.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die mit Abstand größte soziale Krankenversicherung Österreichs. Bei ihr sind rund 7,6 Millionen Menschen versichert.

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Zusammenfassung
  • Ab 1. Juli gilt bei planbaren Krankentransporten ein Selbstbehalt, der bei Krankenbeförderungen ohne Sanitäter:innen 7,55 Euro und bei medizinisch begleiteten Fahrten 15,10 Euro beträgt.
  • Ausgenommen von der Kostenbeteiligung sind Kinder, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sowie medizinisch notwendige Fahrten wie zur Chemotherapie, Dialyse oder Strahlentherapie.
  • Die ÖGK setzt mit der neuen Regelung eine Obergrenze von 28 Fahrten pro Jahr und reagiert auf insgesamt 4,5 Millionen Transportleistungen im Jahr 2024.