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Nachbarschaftsstreit um kaputte Hecke endet vor Gericht

Heute, 12:24 · Lesedauer 2 min

Ein nicht ganz alltäglicher Prozess ist am Montag am Straflandesgericht über die Bühne gegangen. Zwei Bewohner einer Reihenhaussiedlung in Wien-Donaustadt gerieten wegen einer geschnittenen Hecke dermaßen in Streit, dass einer von ihnen wegen Sachbeschädigung vor Gericht landete. Der 42-Jährige wurde am Ende des Verfahrens - bei dem zahlreiche angebliche Beweisfotos vorgelegt wurden - nicht rechtskräftig freigesprochen.

Auslöser des Hickhacks waren Arbeiten im Garten des 42-Jährigen im April dieses Jahres. Der Mann wollte die Thujenhecke des Nachbarn, die auch über seine Grundstücksgrenze hing, schneiden, weil sie "braun, abgestorben und mit Pilzen befallen" war. Dazu holte sich der Wiener auch den Obmann der Gartensiedlung als Ratgeber, der meinte, dass er das ruhig tun könne, allerdings nur auf seiner Seite des Grundstücks. Da der Zaun durch das "Gestrüpp", wie es der Angeklagte nannte, auch eingedrückt war, habe er zum Teil auch "grenzüberschreitend" gearbeitet, wie er gegenüber Richter Alfred Hebenstreit-Weinauer zugab.

Mit dem Nachbarn besprochen habe er den Schnitt nicht. Aber der Zustand der Hecke wäre einfach nicht mehr länger tragbar gewesen. Auch die Mutter des Beschuldigten berichtete: "Es war wirklich ein Grauen in dem Garten." Die Familie habe aufgrund des Spinnenbefalls nicht einmal auf der Terrasse sitzen können.

Den eifrigen Schnitt bemerkte die Ehefrau des Nachbarn dann abends. "Ich war entsetzt", sagte sie und bat den 42-Jährigen, nicht weiter zu schneiden. Laut ihrem 52-jährigen Ehemann, der betonte, die Thujen eigenhändig 1996 eingesetzt zu haben, sei ein Schaden in der Höhe von 5.000 bis 8.000 Euro entstanden. "Für mich waren sie in einem guten Zustand", sagte der Mann. "Wie ist das Verhältnis heute zum Nachbarn", fragte der Richter. "Nicht gut", sagte auch der 42-Jährige.

Der Angeklagte wurde am Ende freigesprochen. Bereits vor dem Gericht Donaustadt habe der Mann einen Vergleich unterschrieben, in dem er sich verpflichtete, einen Schnitt der Thujen zu hinterlassen.

Zusammenfassung
  • Ein Nachbarschaftsstreit um eine Thujenhecke in einer Reihenhaussiedlung in Wien-Donaustadt führte dazu, dass ein 42-Jähriger wegen Sachbeschädigung vor Gericht stand.
  • Der Mann hatte im April die Hecke des Nachbarn geschnitten, wobei laut Nachbar ein Schaden von 5.000 bis 8.000 Euro entstand und die Arbeiten teilweise über die Grundstücksgrenze hinausgingen.
  • Der Angeklagte wurde freigesprochen, nachdem bereits vor dem Bezirksgericht Donaustadt ein Vergleich geschlossen wurde, das Verhältnis der Nachbarn bleibt jedoch angespannt.