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Nach 15 Jahren: Bluttat im Helenental geklärt

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Niederösterreichische Kriminalisten haben nach mehr als 15 Jahren eine Bluttat im Helenental bei Baden mit einem Todesopfer geklärt.

Am 6. April 2007 war ein damals 23-jähriger russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft auf dem Parkplatz einer Asylunterkunft mit drei Schüssen aus einer Faustfeuerwaffe getötet worden. Als Beschuldigter gilt nach Angaben der Landespolizeidirektion in St. Pölten vom Donnerstag ein damals 29-Jähriger, ebenfalls Tschetschene.

Mutmaßlicher Todesschütze im Ausland 

Der Mann werde durch Zeugenaussagen eindeutig als unmittelbarer Todesschütze bezeichnet und schwer belastet. Der Grund für die Todesschüsse soll in der verletzten Ehre des Beschuldigten liegen, der bei mehrfachen körperlichen Auseinandersetzungen dem Opfer unterlegen gewesen sei und dies nicht akzeptieren habe können, berichtete die Polizei.

Nationale und europäische Festnahmeanordnung

Der mittlerweile Mittvierziger hält sich offensichtlich seit längerer Zeit in seiner Heimat auf. Seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde eine nationale und europäische Festnahmeanordnung erlassen.

Der Akt war zu Beginn des Jahres 2022 durch Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Niederösterreich einer Sichtung unterzogen worden. Auslöser für die Wiederaufnahme der damaligen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich war laut Landespolizeidirektion die Aufklärung des Mordfalles Gerasdorf im Jahr 2020 durch das LVT.

ribbon Zusammenfassung
  • Niederösterreichische Kriminalisten haben nach mehr als 15 Jahren eine Bluttat im Helenental bei Baden mit einem Todesopfer geklärt.
  • Am 6. April 2007 war ein damals 23-jähriger russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft auf dem Parkplatz einer Asylunterkunft mit drei Schüssen aus einer Faustfeuerwaffe getötet worden.
  • Als Beschuldigter gilt nach Angaben der Landespolizeidirektion in St. Pölten vom Donnerstag ein damals 29-Jähriger, ebenfalls Tschetschene.
  • Der Mann werde durch Zeugenaussagen eindeutig als unmittelbarer Todesschütze bezeichnet und schwer belastet.
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