APA/dpa/Sebastian Gollnow

Mutter erhielt nach sechs Jahren 12.000 Euro Kindergeld

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Eine alleinerziehende Wienerin erhielt nach sechs Jahren eine Nachzahlung von fast 12.000 Euro an Kinderbetreuungsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Die Arbeiterkammer hat für eine alleinerziehende Wienerin die Nachzahlung von fast 12.000 Euro an Kinderbetreuungsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erreicht. Der Vater des inzwischen sechsjährigen Kindes lebt und arbeitet in Italien. Die ÖGK hielt die italienische Sozialversicherung für zuständig, verlangte immer wieder neue Dokumente und Nachweise und verzögerte die Auszahlung, so die AK in einer Aussendung.

Streit über Länderverantwortlichkeiten

Hintergrund ist ein Streit darum, welches Land für die Erbringung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist, so Krisztina Juhasz, Sozialversicherungsexpertin der AK. Der Fall sei einzigartig: "Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits zwei Mal entschieden, dass die Krankenkasse in Österreich die Auszahlung nicht verweigern darf, und der Streit um die Zuständigkeit nicht am Rücken der Mutter und ihrer kleinen Tochter ausgetragen werden darf."

Die AK konnte für die Frau und ihre kleine Tochter - die inzwischen sechs Jahre alt ist und bald in die Schule kommt - die Nachzahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe von 11.812,89 Euro erkämpfen. Die ÖGK muss die Leistung nun (vorläufig) erbringen und sich im Hintergrund mit der italienischen Behörde über die Verrechnung einigen, so die Arbeiterkammer.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine alleinerziehende Wienerin erhielt nach sechs Jahren eine Nachzahlung von fast 12.000 Euro an Kinderbetreuungsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
  • Der Vater des inzwischen sechsjährigen Kindes lebt und arbeitet in Italien.
  • Die ÖGK hielt die italienische Sozialversicherung für zuständig, verlangte immer wieder neue Dokumente und Nachweise und verzögerte die Auszahlung, so die AK in einer Aussendung.
  • Hintergrund ist ein Streit darum, welches Land für die Erbringung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist, so Krisztina Juhasz, Sozialversicherungsexpertin der AK.

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