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Mordanklage nach Tötung von Frau und Sohn in Enns

Heute, 09:29 · Lesedauer 2 min

Die Staatsanwaltschaft Steyr hat Anklage wegen zweifachen Mordes gegen einen 78-Jährigen erhoben, der im Oktober des Vorjahres in Enns (Bezirk Linz-Land) seine Frau und seinen erwachsenen Sohn getötet haben soll. Der Mann ist geständig und laut einem psychiatrischen Gutachten zurechnungsfähig, teilte das Landesgericht Steyr mit.

Am 27. Oktober wurden die 70-jährige Frau und der 41-jährige Sohn erstochen im Einfamilienhaus der Familie gefunden. Als mutmaßlicher Täter stand rasch der Ehemann der Frau bzw. Vater des Sohnes, der unter einer Beeinträchtigung gelitten haben soll, fest. Der bisher unbescholtene 78-Jährige gab die Messerattacke, der ein Ehestreit vorausgegangen sein dürfte, zu. Der Mann wurde bei der Tat selbst verletzt, möglicherweise hat er versucht sich das Leben zu nehmen.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann noch binnen 14 Tagen Einspruch einlegen. Davon geht man aber angesichts seiner geständigen Verantwortung eher nicht aus. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133 sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum - Frauennotruf OÖ unter 0732/602200.

Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at)

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Steyr hat gegen einen 78-jährigen Mann Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben, nachdem er am 27. Oktober 2024 in Enns seine 70-jährige Frau und seinen 41-jährigen Sohn erstochen haben soll.
  • Der Beschuldigte ist geständig und laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig; der Tat ging vermutlich ein Ehestreit voraus, wobei der Mann sich bei der Tat selbst verletzte.
  • Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, ein Verhandlungstermin steht aus und der Mann kann binnen 14 Tagen Einspruch einlegen, was jedoch als unwahrscheinlich gilt.