APA/INGRID KORNBERGER

Mit Hammer auf Frau eingeschlagen: Sechs Jahre Haft für Steirer

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Ein 43-jähriger Steirer ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann hatte seine Ehefrau im Dezember des Vorjahres zuerst schwer verletzt und ihr dann mit einem Zimmererhammer auf den Kopf geschlagen. Der Beschuldigte war geständig. Die Geschworenen erkannten keinen Mordversuch, aber einen versuchten Totschlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Impfverweigerer

Bis zur Tat im Dezember in der oststeirischen Gemeinde Ilz war der Angeklagte unbescholten. Vorherige Beziehungen und eine Ehe scheiterten, aber er kümmerte sich teils allein um die Obsorge der Kinder, schilderte er dem vorsitzenden Richter Christoph Lichtenberg und den Geschworenen. Er schlitterte aber in ein Burn-out und als die Corona-Pandemie ausbrach, zog er sich immer weiter zurück, verweigerte die Schutzimpfung und verfiel offenbar in Depressionen, weil es nach der Kündigung seines Jobs finanziell immer schwieriger wurde. Das brachte auch Schwierigkeiten und Streit in seine zweite Ehe. Seit September spielte er immer öfter mit dem Gedanken sich selbst das Leben zu nehmen.

Schließlich schaukelte sich die Situation im Dezember des Vorjahres hoch, beschrieb Staatsanwältin Marina Murko in ihrem Eröffnungsplädoyer. Am Tag vor der Tat unternahm der Beschuldigte gleich mehrere, sehr ernsthaft durchgeführte Suizidversuche, wobei er zuletzt von seiner Frau, einer Krankenschwester, davon abgehalten wurde. Eine Alarmierung der Rettung verweigerte er jedoch aus Scham, wie er sagte. Stattdessen kam es tags darauf neuerlich zum Streit mit seiner Frau.

Messer an Hals der Frau gehalten

Das spätere Opfer hatte nämlich mit anderen Männern auf Datingplattformen Kontakt aufgenommen, weil das Paar mehr Schwung in sein Liebesleben bringen wollte. Als sie dann mit einem der Männer auch über private Probleme sprach, sei er eifersüchtig geworden. "Er holte ein Messer, hielt es ihr an den Hals und sagte: 'Du gehörst abgestochen, du Drecksau'", sagte die Staatsanwältin. Als der achtjährige Sohn der Frau ins Zimmer kam, habe der Angeklagte das Messer versteckt. Während die Mutter den Kleinen wieder ins Kinderzimmer brachte, schrieb der Beschuldigte Abschiedsbriefe.

Als er dann mit dem Auto seiner Frau zu einer Brücke fahren wollte, um sich von dieser hinunterzustürzen, entbrannte erneut eine Rauferei um den Schlüssel. Dabei stieß er das Opfer mehrfach heftig mit dem Kopf gegen eine Wand. Letztlich ging er zu Fuß zu besagter Brücke und hoffte seinen Angaben zufolge, dass seine Frau kommt und ihn holt. Das tat sie allerdings nicht. Sie versorgte ihre Verletzungen, schilderte sie bei einer kontradiktorischen Einvernahme, deren Inhalte per Video eingespielt wurden.

Dass sie nicht zu ihm zur Brücke kam, machte den Beschuldigten noch wütender und er ging zurück zum Haus. Seine Frau hatte sich in der Zwischenzeit darin eingesperrt, doch der 43-Jährige fand einen Zimmererhammer und schlug damit ein Fenster ein. Danach ging er damit auf seine Frau los und schlug ihr auf den Kopf.

"Hätte sie töten können"

"Damit hätte er sie töten können und er wollte das auch", war die Staatsanwältin überzeugt. Laut dem Gerichtsmediziner war es "ein glücklicher Zufall", dass keine lebensbedrohlichen Verletzungen aufgetreten sind, denn der Hammer traf eine dickere Stelle der Schädeldecke. Nur sechs Zentimeter daneben wäre die schwächste Stelle des Schädels, die Schläfe, gewesen.

"Ich liebe meine Frau noch immer, aber die Beziehung war Gift", gab der Beschuldigte vor Gericht an. Er gestand sämtliche Schläge und Tritte, meinte aber auch, seiner Frau sei es gleichgültig gewesen, dass er sich umbringen wollte. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl sagte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einem "massiven Regungszustand in einer suizidalen Krise" war. Seine Zurechnungsfähigkeit war daher zwar deutlich reduziert, aber noch vorhanden. Angesichts der Vorgeschichte mit den mehrfachen Suizidversuchen meinte der Gutachter: "Hier hat jemand Hilfe gesucht, die er nicht erhalten hat."

4.000 Euro Schmerzensgeld

Am Nachmittag entschieden die Geschworenen, dass der Angeklagte schuldig ist. Er wurde wegen gefährlicher Drohung, absichtlich schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er muss 4.000 Euro Schmerzengeld zahlen und die Haftung für etwaige gesundheitliche Folgeschäden bei seiner Noch-Ehefrau übernehmen. Der Beschuldigte verzichtete auf Rechtsmittel und nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 43-jähriger Steirer ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
  • Der Mann hatte seine Ehefrau im Dezember des Vorjahres zuerst schwer verletzt und ihr dann mit einem Zimmererhammer auf den Kopf geschlagen.
  • Der Beschuldigte war geständig. Die Geschworenen erkannten keinen Mordversuch, aber einen versuchten Totschlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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