APA/POLIZEI SALZBURG

Missbrauchs-Vorwürfe: Feriencamp-Betreiber hielt auch Kurse für Alpenverein

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Ein umstrittener Feriencamp-Betreiber, der ungeachtet einer mittlerweile getilgten, 2010 erfolgten Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs in Ostösterreich mehrtägige Ferien-Camps für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren anbietet, war auch für den Österreichischen Alpenverein (ÖAV) tätig.

Bereits Ende Mai sorgte die Nachricht, dass ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann - seine Vorstrafe ist mittlerweile getilgt - in Ostösterreich mehrtägige Ferien-Camps für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren anbietet. Es gibt jedoch keine rechtliche Handhabe, dem Mann seine berufliche Tätigkeit zu untersagen oder zu überprüfen, ob er dafür die erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten mitbringt.

Der Mann - eigenen Angaben zufolge ein zertifizierter Outdoor-Guide und Kletterlehrer - betreibt laut Firmenbuch seit 2019 ein Einzelunternehmen für Sport- und Freizeitunterricht. Da er als unbescholten gilt und es aktuell keine Verdachtsmomente auf übergriffiges Verhalten gibt, unterliegt er bei der Ausübung seines Gewerbes de facto keiner Kontrolle.

Keine Übergriffe laut derzeitigen Erkenntnissen 

Bis vor kurzem hat der zertifizierte Outdoor-Guide und Kletterlehrer Kurse für Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren gegeben beim Österreichischen Alpenverein (ÖAV) gegeben.

Zu Übergriffen oder Verdachtsfällen sei es dabei nach derzeitigem Wissenstand nicht gekommen, versicherte ÖAV-Vizepräsidentin und Bundesjugendleiterin Nicole Slupetzky Dienstagmittag im Gespräch mit der APA. Der Mann habe nicht auf Hauptvereinsebene, sondern für eine Sektion ehrenamtlich insgesamt vier Outdoor-Kurse geleitet, den letzten im vergangenen Mai. Erst in der Vorwoche habe man im Zuge von Medienberichten Kenntnis von dessen Vorleben erlangt. Die Zusammenarbeit wurde mittlerweile beendet.

Vorstrafe nicht im Strafregister

Wie Slupetzky betonte, hat der ÖAV bereits vor etlichen Jahren im Sinne des Gewaltschutzes ein Präventionskonzept erarbeitet, dem man sich verpflichtet fühle: "Wir beschäftigen und schon lange und intensiv damit. Wir versuchen alles, um vor allem Übergriffe auf Kinder zu verhindern." Dessen ungeachtet sei es dem ÖAV als ehrenamtlichem Verein mit 11.000 freiwilligen Mitarbeitern, davon rund 2.000 in der Kinder- und Jugendarbeit in der Praxis unmöglich, jeden einzelnen Mitarbeitern auf Unbedenklichkeit zu überprüfen, zumal im konkreten Fall die getilgte Vorstrafe des Mannes im Strafregister gar nicht aufgeschienen wäre. "Man sollte daher die Überprüfung, ob ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein einwandfreies Vorleben aufweisen im Sinne des Opferschutzes nicht uns Vereinen umhängen", sagte die ÖAV-Vizepräsidentin.

Berufsverbot bei Vorstrafe

Slupetzky sieht vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht. Sie sprach sich im Gespräch mit der APA für ein grundsätzliches Berufs- und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnlicher Delikte Vorbestrafte aus: "Wir brauchen ein Mittel, das Kinder und Jugendliche schützt." Der ÖAV werde aus gegebenem Anlass sein Präventionskonzept evaluieren und nachbessern und auf einem aktuellen Strafregisterauszug bestehen, "aber grundsätzlich sollte eine Verurteilung im Missbrauchsbereich dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein darf. Damit wäre uns wirklich geholfen."

ribbon Zusammenfassung
  • Der zertifizierte Outdoor-Guide und Kletterlehrer hat bis vor kurzem für eine Sektion Kurse für Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren gegeben.
  • Zu Übergriffen oder Verdachtsfällen sei es dabei nach derzeitigem Wissenstand nicht gekommen, versicherte ÖAV-Vizepräsidentin und Bundesjugendleiterin Nicole Slupetzky.