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Michael Wendler gilt offiziell als vorbestraft

23. Okt. 2025 · Lesedauer 2 min

Schlagerstar Michael Wendler ("Sie liebt den DJ", "Egal") gilt seit 7. Oktober offiziell als vorbestraft. Nach einem Urteil des Landgerichts Duisburg wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung war der Sänger vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Die nächste Instanz verwarf allerdings den Antrag des heute 53-Jährigen auf Revision als unbegründet, hieß es am Donnerstag.

Die Pressestelle des Landgerichts Duisburg bestätigte, dass das Urteil vom 19. März 2025 nach der Entscheidung des OLG damit seit dem 7. Oktober rechtskräftig ist. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich. Zuvor hatte die "Rheinische Post" über die Entscheidung des OLG berichtet.

Das Gericht in Duisburg hatte Wendler im Frühjahr zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt (15.000 Euro). Wendler waren laut Urteil die Rechte an mehr als 150 seiner eigenen Titel überschrieben worden. Das Gericht war überzeugt, dass der ursprüngliche Rechteinhaber dadurch verhindern wollte, dass die Titel und die damit verbundenen Einnahmen bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verloren gehen. Den Gläubigern des ursprünglichen Rechteinhabers sei durch die Übertragung ein erheblicher Schaden entstanden.

Wendler nach umstrittenen Äußerungen wieder auf Bühne

Wendler, der in Florida lebt und in Dinslaken am Niederrhein geboren wurde, hatte sich mit Äußerungen zur Corona-Pandemie und NS-Verharmlosungen ins mediale Abseits katapultiert. Zuletzt war der 53-Jährige vereinzelt wieder in Deutschland aufgetreten. Darunter war ein Gastspiel in einer Bochumer Großraumdiskothek im Mai 2025 und im Oktober in Leipzig.

Zusammenfassung
  • Michael Wendler ist seit 7. Oktober 2025 offiziell vorbestraft, nachdem das Landgericht Duisburg ihn wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung verurteilt hatte.
  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies Wendlers Antrag auf Revision als unbegründet zurück, das Urteil ist damit rechtskräftig und weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
  • Wendler wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro (insgesamt 15.000 Euro) verurteilt, weil er Rechte an über 150 eigenen Titeln übertragen hatte, wodurch Gläubigern erheblicher Schaden entstand.