Mann wegen Raubmordes an Möbelpacker in Salzburg angeklagt
Laut Anklage soll sich der Beschuldigte in der Nacht von 30. auf 31. Mai 2023 von seiner damaligen Lebensgefährtin mit deren Auto zur Wohnung des Opfers fahren lassen haben. Er habe der Frau erzählt, dass er in die Wohnung des Opfers einbrechen wolle, um Gegenstände zu stehlen, informierte die Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag in einer Aussendung. Der Angeklagte habe geplant, über das Fenster in die Tatwohnung zu gelangen.
Den Ermittlungen zufolge traf der Täter in der Wohnung auf den 52-Jährigen und griff ihn von hinten an. Dabei soll er diesem zunächst Schläge mit einem massiven Gegenstand auf den Hinterkopf und anschließend, als das Opfer bereits am Boden lag, ihm weitere wuchtige Schläge mit dem Tatwerkzeug in den Gesichtsbereich versetzt haben.
Der 35-Jährige soll insgesamt neun Mal heftig auf den Gesichts- und Kopfbereich des Opfers eingeschlagen haben, wodurch der 52-Jährige tödliche Verletzungen erlitten hat. In den frühen Morgenstunden soll der Angeklagte die Wohnung des Getöteten verlassen und zumindest ein Mobiltelefon sowie Münzgeld des Opfers mitgenommen haben. Er begab sich laut Anklage zum Auto, in dem seine damalige Lebensgefährtin auf ihn wartete, und erzählte ihr, dass er das Opfer durch Schläge gegen den Kopf getötet habe.
Bekannte des Möbelpackers hatten sich Sorgen um den Mann gemacht, weil sie nichts von ihm hörten, und die Polizei alarmiert. Beamte öffneten infolge die Wohnungstüre in dem Mehrparteienhaus und stießen auf die Leiche des Österreichers.
Der 35-Jährige war nach einem Einbruch Ende 2024 ausgeforscht und erkennungsdienstlich behandelt worden. Ein Abgleich seiner DNA in der nationalen DNA-Datenbank führte zu einer Übereinstimmung mit Spuren am Tatort. Der Salzburger wurde am 10. Jänner 2025 festgenommen und sitzt seit 12. Jänner in U-Haft.
Verteidiger: "Angeklagter wird sich geständig zeigen"
Im gesamten Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte die Tat laut Staatsanwaltschaft geleugnet. Sein Verteidiger Kurt Jelinek sagte heute zur APA, dass sich der 35-Jährige geständig zeigen werde. Dieser habe ursprünglich einbrechen wollen, der 52-Jährige sei aber überraschend zu Hause gewesen. "Dann ist die Situation eskaliert", erklärte Jelinek.
Der Angeklagte sei bereits einmal in Deutschland wegen eines Urkundendeliktes verurteilt worden, "einschlägige Vorstrafen liegen nicht vor", berichtete die Staatsanwaltschaft Salzburg. Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes des Landesgerichtes Salzburg. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.
Das Ermittlungsverfahren gegen die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten wegen des Verdachts des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch als Beitragstäterin und des Vergehens der Begünstigung wird bei der Staatsanwaltschaft Salzburg getrennt geführt und ist noch nicht abgeschlossen.
Zusammenfassung
- DNA-Spuren führten nach einem Einbruch Ende 2024 zur Festnahme des Verdächtigen am 10. Jänner 2025, der seit 12. Jänner in Untersuchungshaft sitzt und sich laut Verteidiger geständig zeigen will.