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Mann in Vbg. nach Tötung des Vaters in Anstalt eingewiesen

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Ein 30-Jähriger, der im Juli 2022 seinen 85-jährigen Vater erstochen hat, ist am Mittwoch vom Landesgericht Feldkirch für unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Laut Gutachten leidet der Mann unter einer bipolaren Störung und war zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Mordanklage erhoben, sondern von vornherein eine Einweisung angestrebt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat trug sich in der Nacht auf den 3. Juli in einem Mehrparteienhaus in Feldkirch-Tisis zu. Aufgrund von Schreien alarmierte ein Nachbar die Einsatzkräfte. Beim Eintreffen am Tatort lag der Senior tot auf dem Boden, er war mit vier Messerstichen niedergestreckt worden. Der 30-Jährige, der mit seinem pflegebedürftigen Vater im selben Haushalt wohnte, war anwesend und wurde festgenommen. Gegenüber der Polizei machte er einen verwirrten Eindruck. Vor Gericht gestand der Betroffene die Bluttat. Er hatte mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langen Klinge auf den Vater eingestochen.

Wie sich herausstellte, hatte der Senior noch etwa zehn Minuten vor der Tat die Notrufnummer 144 gewählt. Sein Sohn drehe durch, sagte er am Telefon. Die Recherchen der Ermittler nach der Bluttat ergaben, dass lautstarke Auseinandersetzungen zwischen dem 85-Jährigen und seinem Sohn immer wieder vorgekommen waren.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass sich der 30-Jährige zum Zeitpunkt der Tat in einer manischen und damit psychotischen Phase befunden habe. Zurechnungsfähigkeit sei nicht gegeben gewesen. Er war schon in der Vergangenheit mehrmals in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen. Ohne psychiatrische Behandlung seien weitere schwere Straftaten zu befürchten, hieß es.

Die Geschworenen waren einhellig der Ansicht, dass der 30-Jährige seinen Vater ermordet hat. Auf dieser Basis wurde die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum bestimmt.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 30-Jähriger, der im Juli 2022 seinen 85-jährigen Vater erstochen hat, ist am Mittwoch vom Landesgericht Feldkirch für unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.
  • Laut Gutachten leidet der Mann unter einer bipolaren Störung und war zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig.
  • Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Mordanklage erhoben, sondern von vornherein eine Einweisung angestrebt.

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