Mann für Mord an Trafikantin zu lebenslanger Haft verurteilt

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Der Mann hatte seine Freundin in ihrer Trafik angezündet. Er wurde wegen Mordes und Brandstiftung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt und wird in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Zudem wurde der Angeklagte zu einer Schmerzensgeldzahlung an die Familie der Frau verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

An Tag zwei des Prozesses gegen den 47-jährigen Mann, der am 5. März 2021 seine Freundin in ihrer Trafik in der Nussdorfer Straße angezündet hat, wurde das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen Mordes und Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wird er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Das Gericht verurteilte den 47-Jährigen zusätzlich zu einer Schmerzensgeldzahlung an die Familie der Frau. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus und erging nach ausgesprochen kurzer Beratungszeit. 

Lebenslänglich und Einweisung für Angeklagten

PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magdalena Punz berichtet aus dem Gericht und fasst das Urteil zusammen.

Die Frau war nach vierwöchigen intensivmedizinischen Bemühungen, im Zuge derer ihr mehrere Gliedmaßen amputiert werden mussten, an einem Multiorganversagen infolge der schweren Verbrennungen, verstorben.

Stille im Gerichtssaal bei Mord-Video

Am Freitag wurde im Wiener Landesgericht ein Video von der Tat abgespielt. Es entstammt einer Überwachungskamera aus der Trafik. Während das Video abgespielt wurde, herrschte im Großen Schwurgerichtssaal beklemmende Stille. Der Angeklagte schaute weg.

Die Geschworenen und die Zuhörer bekamen zu sehen, wie der Angeklagte in die kleine Trafik kommt, die Tür hinter sich verschließt, sofort auf sein Opfer losgeht, die Frau zu Boden und dann immer wieder kräftig auf sie einschlägt, schließlich ein schwarzes Kabel um ihren Hals schlingt und zusammenzieht. Die Trafikantin wehrt sich zu Beginn gegen den rund zweiminütigen Drosselvorgang, ihr Widerstand erlahmt dann allerdings, was der Angreifer dazu nutzt, den Inhalt eines 500 Milliliter-Fläschchens - Benzin - über sie und das Kassapult zu schütten. Dann zündet er die Frau an. In Sekundenbruchteilen steht das Opfer lichterloh in Flammen. Der Angreifer verlässt das Geschäft, verschließt die Tür und zieht hinter sich einen Rollbalken hinunter

PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magdalena Punz berichtet aus dem Gericht.

Trafikantin rettete sich auf Straße

Dessen ungeachtet hatte es die großflächig verbrannte Trafikantin - vermutlich im Schock - noch geschafft, auf eigenen Füßen aus ihrem Geschäft zu kommen, nachdem Passanten die Glastür mit einem Einkaufswagen zertrümmert und aufgebrochen hatten. Auf dem Video einer Zeugin, das diese mit ihrem Smartphone aufgenommen hatten und das ebenfalls den Geschworenen gezeigt wurde, ist zu sehen, wie die Frau mit verbrannten Kleidern aus der Trafik taumelt und sich mit letzten Kräften am Einkaufswagen festhält.

Am ersten Prozesstag hatte sich der Angeklagte "nicht schuldig" bekannt.

30 Tage kämpfte die Frau in einem Krankenhaus um ihr Leben. "Es besteht kaum mehr eine Chance, dass ein Mensch das überlebt", sagte Gerichtsmediziner Reiter. Die Frau habe bis zu ihrem Ableben am 3. April "qualvolle Schmerzen" durchgemacht. Reiters Kollege Daniele Risser erstattete ebenfalls ein Gutachten, der sich vor allem dem Zeitraum widmete, in dem das Opfer im Spital behandelt wurde. Die verbrannte Haut der Frau sei bis in die Muskulatur hinein "denaturiert" gewesen, sagte Risser.

Mehrere tausend Euro Schmerzensgeld

Die Hinterbliebenen - Vater und Mutter der Getöteten, eine Schwester, ein Halbbruder und drei weitere Mitglieder der Familie - verfolgten getrennt vom restlichen Publikum von der Galerie des Schwurgerichtssaals aus die Verhandlung. Während der Vorführung der Videos entfernten sie sich. Unter Berücksichtigung der besonderen Grausamkeit der Tatausführung und des Umstands, dass die Eltern den wochenlangen Todeskampf ihrer Tochter auf einer Intensivstation miterleben mussten, erscheine im vorliegenden Fall ein Trauerschmerzengeld geboten, das über den üblichen Schmerzengeldsätzen liegt, führte ihr Rechtsvertreter aus.

Rienmüller beantragte für den Vater, zu dem die Getötete ein besonders inniges Verhältnis hatte - sie hatte einen Wohnsitz auf seinem Bauernhof und betreute seine Pferde mit -, den Zuspruch von 50.000 Euro. Für die Mutter, die an einem Gehirntumor leidet, mehrere Operationen hinter sich hat und von ihrer Tochter gepflegt und finanziell unterstützt wurde, machte Rienmüller 60.000 Euro geltend.

Mit ihrer Schwester, die sie wöchentlich sah, hatte die Trafikantin ein enges und inniges Verhältnis, die beiden verband unter anderem die Leidenschaft für Pferde. Ihr sollte der Angeklagte ein Trauerschmerzengeld in Höhe von 15.000 Euro ersetzen. Nichts davon wurde vom Angeklagten bzw. dem Verteidiger anerkannt. Das Gericht sprach dessen ungeachtet dem Vater und der Schwester die geltend gemachten Ansprüche in Bezug auf den Trauerschaden zur Gänze zu, die Mutter erhielt 50.000 Euro.

Der Anwalt des Angeklagten Michael Scharch gibt nach der Urteilsverkündung ein Statement ab.

"Völlige Befreiung von Empathie"

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine "völlige Befreiung von Empathie". Sollten die Geschworenen den inkriminierten Mordvorsatz bejahen, sei von einer "inszenierten Hinrichtung" auszugehen. Die Freundin des Angeklagten wurde "in ihrer geliebten Trafik mit größter Brutalität zu Tode gebracht", sagte Hofmann.

Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig, weise aber "eine erheblich krankhafte Persönlichkeitsstruktur" auf, betonte Hofmann. Ein "ausgeprägter Narzissmus" sei diesem eben so eigen wie hohe Kränkbarkeit, besondere Zwanghaftigkeit und ein Nichtakzeptieren von Zurückweisung. Der 47-Jährige habe die Trafikantin für alles, "was ihm an Unglück in seinem Leben passiert ist" - etwa einen Jobverlust -, verantwortlich gemacht und sie "tief greifend herabgewürdigt", legte der Gutachter dar.

Aufgrund seiner Persönlichkeit sei der 47-Jährige als gefährlich anzusehen. Daher sprach sich der Psychiater im Fall eines Schuldspruchs für die - zeitlich unbefristete - Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus - die Geschworenen leisteten diesem Vorbringen Folge. Ohne die im sogenannten Maßnahmenvollzug gewährleisteten therapeutischen Hilfsmittel sei zu befürchten, dass der Mann "erneut Straftaten mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten begehen wird", hatte Hofmann gewarnt.

ribbon Zusammenfassung
  • An Tag zwei des Prozesses gegen den 47-jährigen Mann, der am 5. März 2021 seine Freundin in ihrer Trafik in der Nussdorfer Straße angezündet hat, wurde das Urteil verkündet.
  • Der Angeklagte wurde wegen Mordes und Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wird er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.
  • Er wurde einstimmig von den Geschworenen für schuldig im Sinne der Anklage erklärt.
  • Das Gericht verurteilte den 47-Jährigen zusätzlich zu einer Schmerzensgeldzahlung an die Familie der Frau.
  • Das Urteil ist rechtskräftig.

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