Mann für Mitwirkung an Penisamputation in Kärnten verurteilt
Er sei ein "Nullo", sagte der Betroffene vor dem Klagenfurter Schöffensenat. "Ich hatte seit meiner Jugend den Wunsch, keinen Penis zu haben und geschlechtslos zu sein." Bei Ärzten sei er abgewiesen worden und habe es schließlich selbst gemacht. Staatsanwältin Anna Kanduth sagte, der Deutsche sei auf einer "Eunuchenwebsite" auf Gleichgesinnte gestoßen und schlussendlich zu der vorgeworfenen Penisamputation (Penektomie) nach Berlin eingeladen worden. In einem Sado-Maso-Studio wurde zuerst eine Vergewaltigung des Opfers inszeniert, anschließend die Penektomie gemacht. Ein Video wurde vor Gericht nicht vorgespielt, weil der 39-Jährige voll geständig war. Einer der führenden Beteiligten, dem auch einige andere Taten angelastet wurden, ist im Vereinigten Königreich zu lebenslanger Haft verurteilt worden, berichtete die Staatsanwältin.
"Es war sein größter Wunsch, dass ihm der Penis entfernt wird", sagte der Betroffene vor Gericht über das Opfer. Er habe diesen Leidensdruck selbst gekannt. "Ich wollte ihm etwas Gutes tun." Er habe gedacht, als Laie eine Amputation durchzuführen sei eine "rechtliche Grauzone", dass das verboten sei, habe er nicht gewusst. Und als die Wunde nicht aufgehört habe zu bluten, habe man die Rettung gerufen. Andere Vorwürfe, etwa ein Chatverlauf, in dem der Deutsche einen 13-Jährigen von einer Penisamputation zu überzeugen versucht, schob der 39-Jährige auf Alkoholprobleme. Er sei jedenfalls nicht gefährlich, betonte der Mann.
"Er möchte nicht weiblich, sondern geschlechtslos werden und alle Geschlechtsmerkmale beseitigen", erklärte der psychiatrische Sachverständige Walter Wagner. Auch einen Finger, mehrere Zehen und die Brustwarzen habe sich der Deutsche schon selbst abgeschnitten. Allerdings habe der Betroffene auch "sexuelles Interesse, sich Penektomien anzusehen und ein pädosexuelles Interesse", weiters sadomasochistische Tendenzen und ein erhebliches Alkoholproblem. Der Psychiater attestierte dem 39-Jährigen ein Risiko, erneut straffällig zu werden.
Der Schöffensenat begründete die Strafhöhe, die angesichts des Strafrahmens von einem bis zu 15 Jahren gering ausfiel, mit der Unbescholtenheit und der geständigen Verantwortung. Der 39-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Der Mann, der sich selbst als "Nullo" bezeichnet und bereits mehrfach Körperteile amputiert hat, handelte nach Kontaktaufnahme über eine "Eunuchenwebsite" und führte die Amputation in einem Sado-Maso-Studio durch.
- Die Strafhöhe fiel mit drei Jahren vergleichsweise gering aus, da der Angeklagte unbescholten und geständig war; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
