Lokalname "Die Mafia sitzt mit am Tisch" zu verherrlichend
Italien hatte die Restaurantkette verklagt und argumentiert, dass der Name die organisierte Kriminalität verharmlose und den Kampf dagegen untergrabe. Bereits 2018 hatte das EU-Amt für geistiges Eigentum entschieden, dass der Name unzulässig sei, da er ein "global positives Bild" der Mafia vermittle und Opfer sowie deren Familien verletzen könne. Daraufhin beantragte die Europäische Union auf Antrag Italiens die Löschung der Marke.
Nun bestätigte auch das spanische Amt die Gültigkeit der Einwände Italiens. Die Kette kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Sie hatte jedoch argumentiert, der Name stamme von einem Kochbuch und beziehe sich nicht auf die kriminelle Organisation. Das Amt wies darauf hin, dass die Mafia weiterhin eine aktive globale kriminelle Organisation sei, die unter anderem Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption und Mord betreibe.
Die Restaurantkette bezeichnete das Urteil als "beispiellos in Spanien" und prüft eine Berufung. Sie betonte, dass ihr Fokus auf qualitativ hochwertiger italienisch-mediterraner Küche liege und sie jede Verbindung zur organisierten Kriminalität ablehne.
Zusammenfassung
- Das spanische Patent- und Markenamt hat entschieden, dass der Name der Restaurantkette "La mafia se sienta a la mesa" gegen öffentliche Ordnung und Moral verstößt.
- Bereits 2018 hatte das EU-Amt für geistiges Eigentum die Marke als unzulässig erklärt und auf Antrag Italiens die Löschung beantragt.
- Die Restaurantkette kann gegen die aktuelle Entscheidung Berufung einlegen und bezeichnet das Urteil als "beispiellos in Spanien".
