Lockerungen im Grenzverkehr am Muttertag in Salzburg

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Am Muttertag am 10. Mai soll es für Verwandtenbesuche "familienorientierte Grenzkontrollen" im Grenzverkehr zwischen Bayern und Salzburg geben. Diese Regelung, die am kommenden Sonntag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr gilt, sei mit dem Bund abgesprochen worden, teilte am Freitag das Landes-Medienzentrum Salzburg mit.

Am Muttertag am 10. Mai soll es für Verwandtenbesuche "familienorientierte Grenzkontrollen" im Grenzverkehr zwischen Bayern und Salzburg geben. Diese Regelung, die am kommenden Sonntag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr gilt, sei mit dem Bund abgesprochen worden, teilte am Freitag das Landes-Medienzentrum Salzburg mit.

Nach Ablauf der Frist würden wieder die aktuellen Einreisebestimmungen gelten, hieß es. Für die Besuche von Angehörigen am Muttertag soll eine mündliche Glaubhaftmachung an der Grenze ausreichen.

Auch Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) war in die Gespräche mit dem Bund involviert, die vorwiegend über das Innenministerium mit den deutschen Behörden liefen. Die Muttertags-Regelung sei für alle geöffneten Grenzen zwischen Bayern und Salzburg gültig, erklärte ein Sprecher des Landesrates auf APA-Anfrage.

Zudem werde ab kommendem Mittwoch der wegen der Coronakrise derzeit geschlossene Grenzübergang in Großgmain nach Bayerisch-Gmain zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr wieder geöffnet, kündigte der Sprecher des Verkehrslandesrates an. Die zeitweise Öffnung sei vor allem auch für Berufspendler eine große Erleichterung. Es werden Grenzkontrollen durchgeführt.

Das Gesundheitsministerium teilte indes mit, dass der Besuch von Angehörigen in Österreich für Personen aus dem Ausland möglich ist, wenn bestimmte "berücksichtigungswürdige Gründe" vorliegen. Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage der APA am Freitag mit und bestätigte damit einen Artikel von orf.at. Das Webportal hatte berichtet, dass bei vielen österreichischen Familien mit erwachsenen Kindern im Ausland derzeit Unklarheit darüber herrscht, ob diese Kinder zum Muttertag nun nach Hause kommen dürfen oder nicht. Für eine Einreise ohne Quarantänepflicht muss nämlich laut den geltenden Vorschriften über die Grenzkontrollen ein "besonders berücksichtigungswürdiger Grund im familiären Kreis" vorliegen. Diese Gründe sind jedoch nicht näher definiert. Das Gesundheitsministerium habe allerdings erklärt, dass Muttertagsbesuche sehr wohl darunter fielen, schrieb orf.at.

Das Ministerium bestätigte am Freitag gegenüber der APA die Angaben des Webportals. Eine Richtlinie der Gesundheitsbehörden, welche diese "berücksichtigungswürdigen Gründe" im Einzelnen seien, gebe es zwar nicht, sagte Sprecherin Katha Häckel-Schinkinger. Man wolle allerdings Familien "nicht auseinanderreißen", daher bestehe seit Lockerung der Maßnahmen in Österreich ab 2. Mai die Möglichkeit zu Familienbesuchen.

Das Familienverhältnis müsse jedoch auf jeden Fall an der Grenze "glaubhaft gemacht" werden, so die Sprecherin, etwa "durch die Vorlage einer Geburtsurkunde, einer Meldebestätigung oder Passkopie des Familienmitgliedes". Zu dem Familienkreis, der besucht werden dürfe, gehörten demnach konkret "Eltern und Großeltern, Kinder und Enkelkinder, Geschwister".

ribbon Zusammenfassung
  • Am Muttertag am 10. Mai soll es für Verwandtenbesuche "familienorientierte Grenzkontrollen" im Grenzverkehr zwischen Bayern und Salzburg geben.
  • Diese Regelung, die am kommenden Sonntag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr gilt, sei mit dem Bund abgesprochen worden, teilte am Freitag das Landes-Medienzentrum Salzburg mit.
  • Diese Gründe sind jedoch nicht näher definiert.
  • Das Ministerium bestätigte am Freitag gegenüber der APA die Angaben des Webportals.