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NÖ: Begleithebammen werden nicht gekündigt

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In Niederösterreich herrscht seit vergangener Woche große Aufregung: Werdende Mütter befürchteten, dass die Landesgesundheitsagentur die Verträge mit Wahlhebammen auflöst. Nun werden Verträge so geändert, dass es weiterhin zu deren "fallweiser Beschäftigung" kommen kann.

Ein Schreiben der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (LGA) entfachte vergangene Woche heftige Kritik vonseiten der freiberuflichen Hebammen. In einem Schreiben informierte die LGA darüber, dass mit 31. März alle Verträge mit freiberuflichen Hebammen gekündigt werden sollen. Wahlhebammen sowie das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) kritisierten. Eine Petition für die "Aufrechterhaltung der Geburtsbegleitung" in Niederösterreich wurde von über 31.000 Unterstützern unterzeichnet. Nun sollen die LGA und das ÖHG eine gemeinsame Lösung beschlossen haben.

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"Fallweise Beschäftigung" für Wahlhebammen

Nach mehrstündigen Verhandlungen habe man sich nun auf die nächsten Details der gemeinsamen Arbeit verständigt, so Beatrix Cmolik, Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums und der Personalvorstand der NÖ LGA, Konrad Kogler laut einer Aussendung der LGA.

Das zentrale Ergebnis der Verhandlung sei, dass die bestehenden Verträge mit Wahlhebammen nun doch nicht aufgelöst werden sollen. Die Vereinbarungen sollen weiter präzisiert werden und konkrete Rahmenbedingungen einer sogenannten "fallweisen Beschäftigung" ausgearbeitet werden. 

Mehr Rechtssicherheit bei Haftungsfragen

Die Überarbeitung der Vereinbarungen soll für die freiberuflichen Hebammen Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Haftungsfragen sicherstellen. Diese sollen im Rahmen von anlassbezogenen Einsätzen bei der NÖ LGA beschäftigt werden, damit sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit den gleichen Versicherungsschutz genießen, wie angestellte Hebammen.

Im Fall unvorhersehbarer Ereignisse während der Geburt bedeute dies, dass im die freiberufliche Hebamme durch einen verbesserten Vertrag mit der NÖ LGA abgesichert ist. Bisher waren freiberufliche Hebammen in solchen Fällen mit der Gefahr einer Regressforderung konfrontiert.

Durch die Regelung sollen freiberuflichen Hebammen ihre Aufgaben "in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter treffen". Bestehende Vereinbarungen zwischen werdenden Müttern und ihren freiberuflichen Hebammen und somit die persönliche Betreuung während der Geburt sollen gewährleistet bleiben. 

Einsatz bis zu 25 Stunden möglich

In Bezug auf die mögliche Höchstarbeitszeit soll Einigung darüber erzielt worden sein, dass ein Einsatz der freiberuflichen Hebammen von bis zu 25 Stunden pro Geburt möglich sein soll. "Damit folgen wir einem Wunsch der freiberuflichen Hebammen und tragen gleichzeitig den gesetzlich zulässigen Einsatzzeiten Rechnung", so Beatrix Cmolik und Konrad Kogler.

ribbon Zusammenfassung
  • Die niederösterreichische Landesgesundheitsagentur (LGA) und das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) erzielten am Dienstag eine Einigung.
  • Die Verträge mit freiberuflichen Hebammen sollen nun doch nicht aufgelöst werden.