APA/CHRISTOPHER ECKL

Lebenslange Haft für 54-Jährigen nach Tötung von Partnerin

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Ein 54 Jahre alter Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine 48-jährige Lebensgefährtin im Dezember 2019 im gemeinsamen Wohnhaus im Bezirk Mistelbach mit einem Küchenmesser mit rund 15 Zentimetern Klingenlänge erstochen haben. Der Schuldspruch gegen den in Wien geborenen Staatenlosen ist nicht rechtskräftig.

Ein 54 Jahre alter Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine 48-jährige Lebensgefährtin im Dezember 2019 im gemeinsamen Wohnhaus im Bezirk Mistelbach mit einem Küchenmesser mit rund 15 Zentimetern Klingenlänge erstochen haben. Der Schuldspruch gegen den in Wien geborenen Staatenlosen ist nicht rechtskräftig.

Die Bluttat am 8. Dezember 2019 stellte das Ende einer langjährigen Beziehung dar. In den Wochen und Monaten davor war es immer wieder zu Streitigkeiten des seit 2005 liierten Paares gekommen. Auch, weil die 48-Jährige via Internet im Herbst einen anderen Mann kennengelernt hatte, zog sie laut Staatsanwalt etwa eine Woche vor ihrem Tod einen Schlussstrich unter die Partnerschaft zum Beschuldigten. Beide wohnten aber weiterhin im gemeinsamen Haus.

Am Nachmittag des 8. Dezember war die 48-Jährige nicht daheim, der Beschuldigte verbrachte die Zeit mit dem Konsum von Alkohol und Cannabiskraut. Er habe "ein paar Bier, Whiskey und Wodka getrunken" und außerdem "so sechs bis sieben Joints" geraucht, gab der zwölffach einschlägig vorbestrafte Staatenlose zu Protokoll.

Als die Frau wieder im Wohnhaus angekommen sei, habe er erstmals vom neuen Freund seiner Lebensgefährtin erfahren, betonte der Angeklagte. Wie viel Zeit von diesem Moment bis zum ersten von insgesamt sechs gegen das Opfer gerichteten Messerstichen vergangen ist, wusste der 54-Jährige nicht mehr. Die Tatwaffe holte der Mann während des Streits eigenen Angaben zufolge aus einem Messerblock in der Küche. Wie oft und warum er zugestochen habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. "Sie haben keine Erklärung dafür?", fragte der vorsitzende Richter. "Nein, die hätte ich gerne", entgegnete der Angeklagte. "Sie war die Frau meines Lebens."

Zentrales Thema in der Hauptverhandlung war die Alkoholisierung des 54-Jährigen zum Tatzeitpunkt. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger sprach von "einem Filmriss" seines Mandanten und ging von einer Attacke im Zustand der vollen Berauschung aus. Der Strafrahmen hätte in diesem Fall gemäß Paragraf 287 StGB bis zu drei Jahre betragen. Ein chemisches Gutachten bescheinigte dem Beschuldigten im möglichen Tatzeitraum von 18.00 bis 20.00 Uhr 2,35 bis 2,6 Promille. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann ging angesichts dieser Werte nicht von einer vollen Berauschung aus.

Die Geschworenen beurteilten das Geschehen und die Promillewerte so wie der Experte und bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. "Es handelt sich um eine Beziehungstat, die absolut verwerflich ist", sagte der vorsitzende Richter, der auch von einer mit "derartiger Brutalität" ausgeführten Attacke sprach. Bei der Strafbemessung wirkten sich u.a. die zahlreichen Vorstrafen des 54-jährigen erschwerend aus, mildernd wurde die herabgesetzte Schuldfähigkeit des Mannes gewertet. Verteidiger Arbacher-Stöger meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 54 Jahre alter Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Er soll seine 48-jährige Lebensgefährtin im Dezember 2019 im gemeinsamen Wohnhaus im Bezirk Mistelbach mit einem Küchenmesser mit rund 15 Zentimetern Klingenlänge erstochen haben.
  • Der Schuldspruch gegen den in Wien geborenen Staatenlosen ist nicht rechtskräftig.
  • Beide wohnten aber weiterhin im gemeinsamen Haus.

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