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Lebenslang für Deutsche wegen Mordes an kleiner Tochter

Nach dem qualvollen Tod eines dreijährigen Mädchens aus Dinslaken in Deutschland sind die Eltern des Kindes am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie sollen ihre Tochter laut Urteil mehrere Tage lang im Keller eingesperrt, gefesselt und zum Teil auch geknebelt haben. Das Mädchen war am 30. September vergangenen Jahres an Speisebrei und Erbrochenem erstickt.

Laut Urteil des Duisburger Schwurgerichts wollten die 40-jährigen, deutschen Angeklagten den Willen ihrer Tochter brechen und nahmen ihren Tod billigend in Kauf. Richter Mario Plein sprach von einem "schrecklichen Leidensweg" des Kindes. Die Urteile lauten auf gemeinschaftlichen Mord.

Der Vater hatte die Leiche seiner Tochter in einem Kanal bei Oberhausen versenkt, wo sie später von Tauchern geborgen wurde, und sich danach der Polizei gestellt. Neben der lebenslangen Haftstrafe stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.

ribbon Zusammenfassung
  • In Dinslaken wurden die Eltern eines dreijährigen Mädchens zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem ihre Tochter qualvoll im Keller eingesperrt und gefesselt wurde und schließlich erstickte.
  • Das Duisburger Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die 40-jährigen Eltern den Tod ihres Kindes in Kauf nahmen, um ihren Willen zu brechen.
  • Neben der Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.