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Nehammer verlangt höhere Strafen bei Online-Kindesmissbrauch

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Die Strafen für Online-Kindesmissbrauch seien "lächerlich niedrig", sagt der Kanzler und wiederholt damit die Forderung von Familienministerin Susanne Raab vom Vortag, die Straffen zu verschärfen. Experten glauben jedoch, dass das nichts bringt.

Im Zusammenhang mit dem Fall Teichtmeister - die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem mittlerweile vom Burgtheater entlassenen Schauspieler Florian Teichtmeister das Beschaffen und Horten von zehntausenden Dateien mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Unmündigen und Minderjährigen vor - verlangt Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) höhere Strafen für strafrechtlich überführte Täter. Die im §207a StGB vorgesehenen Strafen seien "derzeit lächerlich niedrig", meinte Nehammer.

Eine Straferhöhung kann sich auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorstellen, wie sie gegenüber dem TV-Sender Puls 24 erklärte. Allerdings seien härtere Strafen "nur ein Baustein" in einem größeren Paket: "Es braucht vorbeugende österreichweite Kinderschutzkonzepte für alle, die mit Kindern arbeiten." Die Justiz komme nur dann zum Zug, wenn schon etwas passiert sei. Darum seien insbesondere vorbeugende Maßnahmen wichtig: "Wir müssen alles tun, damit Kinder nicht Opfer sexualisierter Gewalt werden."

Höhere Strafen würden nicht helfen

"Die Strafen, die es gibt, sind angemessen", sagt hingegen Psychotherapeut Alexander Seppelt, der seit Jahrzehnten in der Männerberatung arbeitet PULS 24 gegenüber. "Unsere Justiz ist gut aufgestellt. Höhere Strafen würden nicht helfen und die Strafen sind nicht nieder."

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SPÖ fordert Maßnahmenpaket

Die SPÖ forderte am Mittwoch ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendliche und zieht dafür "eine breite Diskussion statt Einzelmaßnahmen" vor, wie Kinder- und -Kinderrechtesprecher Christian Oxonitsch, Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek, Justizsprecherin Selma Yildirim und Frauen- und -Jugendsprecherin Eva-Maria Holzleitner in einer gemeinsamen Presseaussendung erläuterten: "Die Diskussion über ein höheres Strafmaß ist verständlich und angebracht, alleine wird das aber wenig lösen. Wir müssen auch über Opferschutz, Prävention und Aufklärung sprechen."

"Gerade als Familienvater machen die schrecklichen und grausamen Taten, die gerade auch in den letzten Tagen wieder publik geworden sind, fassungslos und besonders betroffen", hatte zuvor Nehammer in einer der APA übermittelten Stellungnahme festgehalten. Neben höheren Strafen brauche es auch "eine klare Sprache", betonte der Bundeskanzler: "Es ist verharmlosend, von Kinderpornografie zu sprechen. Das ist Kindesmissbrauch und verdient keine Toleranz - schon gar nicht in Worten."

Strafen in Deutschland höher

In Österreich würden Vermögensdelikte strenger bestraft als Delikte gegen Leib und Leben und insbesondere Sexualdelikte, monierte der Kanzler. Insbesondere das Beschaffen, Besitzen und Verbreiten von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern wird hierzulande seiner Ansicht nach zu milde sanktioniert. Während in Österreich für den Besitz von Kinderpornos - wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung mit bzw. an Kindern bis zu 14 Jahren - bis zu zwei Jahre Haft und für das Verbreiten derartigen Materials bis zu drei Jahre Haft drohen, sieht das Gesetz in Deutschland für dieselben Delikte Freiheitsstrafen von bis zu fünf bzw. bis zu zehn Jahren vor.

ÖVP übergab Grüne konkrete Vorschläge

Die ÖVP habe den Grünen bereits konkrete Vorschläge zur Strafverschärfung übermittelt und Gespräche bzw. Verhandlungen über legistische Maßnahmen aufgenommen, gab Nehammer bekannt: "Strafen sind Ausdruck der Grenzen, die sich die Gesellschaft für unser Zusammenleben setzt. Und wenn es um Kindesmissbrauch geht und sexuelle Gewalt, dann braucht es härtere Grenzen, schärfere Gesetze und damit auch höhere Strafen."

Die gegenwärtigen Strafrahmen für Kinderpornos kämen "einer Verharmlosung von Kinderschändern gleich", dies "kann und darf einfach nicht so bleiben", betonte der Bundeskanzler. Er ortete "eine Schieflage im Strafrecht, die behoben werden muss", daher habe er die betroffenen Ministerien ersucht, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Strafenkataloge sowie ergänzende Maßnahmen auszuarbeiten.

SPÖ: Braucht mehr Personal für Bundeskriminalamt

"Die Diskussion über ein höheres Strafmaß ist verständlich und angebracht, alleine wird das aber wenig lösen. Wir müssen auch über Opferschutz, Prävention und Aufklärung sprechen", hielten dem die SPÖ-Abgeordnete entgegen. Sie forderten mehr Personal für das Bundeskriminalamt, wo derzeit lediglich sechs Beamte und Beamtinnen bei suboptimaler technischer Ausstattung für die Aufklärung von Online-Kindesmissbrauch zuständig sind: "Es ist die Verantwortung der Regierung, für die entsprechenden Mittel zu sorgen." Darüber hinaus sollten Gewaltprävention stärker gefördert, Kinderschutzkonzepte - auch im Kulturbereich - österreichweit ausgebaut, Opferschutzeinrichtungen finanziell und personell gestärkt, die personelle Ausstattung der zuständigen Abteilung im Bundeskriminalamt verbessert und die Internationale Zusammenarbeit weiter gestärkt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die im §207a StGB vorgesehenen Strafen seien "derzeit lächerlich niedrig", meinte Nehammer.
  • Insbesondere das Beschaffen, Besitzen und Verbreiten von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern wird hierzulande seiner Ansicht nach zu milde sanktioniert.
  • Die gegenwärtigen Strafrahmen für Kinderpornos kämen "einer Verharmlosung von Kinderschändern gleich", dies "kann und darf einfach nicht so bleiben", betonte der Bundeskanzler.

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