Justiz
Scharia kann in Österreich für Schiedsspruch verwendet werden
Ein Vertrag, der einen Schiedsspruch nach der Scharia ermöglicht und das in Österreich? Ja, das geht, so das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (47R65/25v).
Wie es dazu gekommen ist? Zwei Männer haben in Wien für vertragliche Streitigkeiten eine Vereinbarung getroffen, wie "Die Presse" am Montag berichtete: "Das Schiedsgericht entscheidet anhand der islamischen Rechtsvorschriften (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) nach Billigkeit in der Sache nach bestem Wissen und Gewissen", heißt es in der Begründung des Beschlusses des Gerichts.
Das Schiedsgericht entschied dann auch gegen einen der Männer – er sollte über 1,1 Millionen Euro zahlen. Später klagte der eine auf die Hereinbringung von zumindest 320.000 Euro und die Exekution des Vermögens. Danach zweifelte der Beklagte offenbar doch an der Rechtmäßigkeit. Willkürliche Rechtsanwendung, unterschiedliche Auslegung der Scharia von Gelehrten, "da das angewendete Recht nicht bekannt sei, verstoße die Berufung auf die Scharia gegen den ordre public", beklagt er.
Schiedsklausel hält
Hilft aber alles nichts, denn Vertrag ist Vertrag. Vor allem bei Schiedsklauseln in Verträgen lässt der Rechtsrahmen sehr viel Gestaltungsspielraum. "Die islamischen Rechtsvorschriften sind Rechtsregeln im Sinn des § 603 ZPO und können für vermögensrechtliche Ansprüche als schiedsfähige Ansprüche in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden", heißt es im Rechtssatz des LG Wien.
Einzige Einschränkung wäre hier die Vorbehaltsklausel (ordre public), falls die Anwendung nicht mit österreichischem Recht vereinbar wäre. Bei dem vorliegenden vermögensrechtlichen Fall ist allerdings nicht die Scharia an sich, sondern nur der Ausgang dieses Schiedsspruchs zu prüfen. "Anhaltspunkte für einen ordre public Verstoß oder eine allfällige willkürliche Entscheidung liegen hier nicht vor, weshalb keiner der amtswegig zu prüfenden Aufhebungsgründe gegeben ist", so das LG Wien.
Zusammenfassung
- Islamisches Recht kann in Österreich gültig vereinbart werden – unter bestimmten Umständen.
- Wie es zu dem Beschluss des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen kam.