Jugendbande nach Gewalttaten am Maurer Kirtag verurteilt

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Eine gewalttätige Jugendbande, die am diesjährigen Maurer Kirtag in Wien-Liesing ihr Unwesen getrieben hatte, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu Verantwortung gezogen worden. Die vier Angeklagten hatten zunächst einem Burschen unter Gewaltandrohung eine teure Uhr abgenommen, wenig später prügelten sie einen 28-Jährigen spitalsreif. Als ein Augenzeuge dem bereits bewusstlos am Boden Liegenden zu Hilfe kam, kassierte dieser einen Faustschlag und einen Bauchstich.

Der 20 Jahre alte Messerstecher wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt. Zwei weitere 20-Jährige, die auf den 28-Jährigen eingeschlagen und -getreten hatten, erhielten ebenfalls wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung sowie wegen Raubes teilbedingte Haftstrafen von 24 bzw. 18 Monaten, davon acht bzw. fünf Monate unbedingt. Der vierte Tatbeteiligte - ein 18-Jähriger - fasste wegen Nötigung neun Monate unbedingt aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Klinge des Messers hatte die Bauchhöhle des Angestochenen eröffnet. Der neun Zentimeter lange Stichkanal endete an der Leber, die beschädigt wurde. Der Schwerverletzte kam umgehend in ein Spital und wurde intensivmedizinisch versorgt. Neben der Stichverletzung hatte der 30-Jährige auch einen Nasenbeinbruch und Abschürfungen und Hämatome im Gesicht erlitten. Vier Wochen nach dem Vorfall ging der Kellner wieder arbeiten, wie er als Zeuge einem Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner) berichtete. Auf die Frage, wie es zu der Messerattacke gekommen sei, erzählte er: "Da ist einer am Boden gelegen und die haben auf ihn eingetreten. Ich hab' gesehen, der kann nicht mehr." Da habe er eingegriffen, worauf ihm einer der Täter "Der Nächste bist du!" zugerufen habe. Sekunden später hätte ein anderer Bursch diese Ankündigung wahr gemacht.

Im Unterschied zu den drei Angeklagten im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, die unmittelbar nach den Gewalttätigkeiten ausgeforscht und festgenommen worden waren und seither in U-Haft saßen, blieb der Messerstecher zunächst unbehelligt. Eigenen Angaben zufolge überkamen den 20-Jährigen dann jedoch Schuldgefühle, nachdem er in der Zeitung gelesen hatte, dass der Niedergestochene zunächst in Lebensgefahr schwebte. "Ich habe deshalb nicht mehr schlafen können", berichtete er nun dem Gericht. Daher sei er zu einem Anwalt gegangen und habe sich in Begleitung seines Verteidigers Mathias Burger einige Zeit später der Polizei gestellt.

Auf einer Polizeidienstelle wurde der 20-Jährige aber zunächst weggeschickt. Man glaubte ihm nicht und ging davon aus, dass er einen der Festgenommenen decken wolle. Im Zuge der Erhebungen stellte sich jedoch heraus, dass seine Angaben mit Zeugenaussagen in Einklang zu bringen waren. Die Verhängung der U-Haft wurde in seinem Fall seitens der Staatsanwaltschaft aber nie beantragt, worüber sich die Richterin in der Verhandlung mehr als erstaunt zeigte. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn auch nicht wegen versuchten Mordes an, obwohl mit einem Stich in die Bauchgegend in der Regel Lebensgefahr verbunden ist.

Die Anklage legte ihm absichtliche schwere Körperverletzung zur Last. Dazu war der 20-Jährige geständig. "Ich wurde von allen guten Geistern verlassen", gab er zu Protokoll. Er habe den Mann nicht töten wollen: "Ich habe ihm einen Schlag versetzt und einen Stich gegeben. Das war's."

Den drei Mitangeklagten, die jeweils in weißen Hemden und in Handschellen von der Justizwache in den Gerichtssaal gebracht worden waren und dabei aufmunternde Zurufe von Sympathisanten empfingen ("Sei tapfer, Bruder!"), wurde ebenfalls absichtliche schwere Körperverletzung angekreidet. Zwei von ihnen waren umfassend geständig, der dritte behauptete, er sei erst später dazu gestoßen. "Ich war auf Adrenalin", erklärte einer von ihnen, weshalb man aus nichtigem Grund auf den 28-Jährigen losgegangen sei. Sein Kollege meinte, er habe damals zu viel Alkohol intus gehabt: "Ich habe zwei Mal auf ihn drauf getreten. Es tut mir leid, dass er so viele Verletzungen davon getragen hat."

Der 28-Jährige konnte sechs Wochen kleine feste Nahrung zu sich nehmen, weil sein beidseitig gebrochener Unterkiefer verplattet werden musste. Weiters hatte der Maschinenbautechniker eine Schädelprellung, eine Nasenbeinfraktur und Verletzungen an den Augenhöhlen erlitten.

Geständig war auch jener Angeklagte, der einem Burschen dessen Armbanduhr abgenommen hatte - immerhin eine Rolex im Wert von 7.250 Euro. Auf die Frage, wo die Uhr jetzt sei, meinte der 20-Jährige: "Ich habe sie verloren."

ribbon Zusammenfassung
  • Eine gewalttätige Jugendbande, die am diesjährigen Maurer Kirtag in Wien-Liesing ihr Unwesen getrieben hatte, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu Verantwortung gezogen worden.
  • Der 20 Jahre alte Messerstecher wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt.
  • Der vierte Tatbeteiligte - ein 18-Jähriger - fasste wegen Nötigung neun Monate unbedingt aus.