Jimi Blue Ochsenknecht darf Österreich wieder verlassen
Ochsenknecht wurde eine Geldbuße über 18.000 Euro auferlegt. Nun habe sein Mandant wieder seine "Bewegungsfreiheit" zurück, erklärte Holzmann. Über Ochsenknecht war Mitte Juli zwar die Untersuchungshaft verhängt worden, er wurde jedoch gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 15.000 Euro wieder freigelassen - und zwar unter anderem unter der Auflage, Österreich nicht zu verlassen. Nun bekam der Sohn von Schauspielstar Uwe Ochsenknecht seinen Reisepass zurück, auch die von seiner Schwester bezahlte Kaution wird ausgefolgt. Damit ist das Verfahren aber noch nicht eingestellt - dies kann erst vom Gericht beschlossen werden, sobald der 33-Jährige die bei der Diversion vereinbarte Zahlung beglichen hat. Dann steht der Staatsanwaltschaft noch ein Rechtsmittel gegen die Diversion zu.
Laut Holzmann will Ochsenknecht nun die in Form einer Ratenzahlung vereinbarte Geldbuße "fristgerecht begleichen". Der Reality-TV-Star soll - nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier im Jahr 2021 - eine Rechnung bei einem Tiroler Hotel in der Höhe von knapp 14.000 Euro nicht bezahlt haben. Ochsenknecht hatte sich bei der Verhandlung geständig gezeigt: "Ich will die Verantwortung dafür übernehmen, dass ich nicht bezahlt habe", sagte er. Vor und nach dem Prozess hatte er sich bei seiner Schwester in der Steiermark aufgehalten.
Der Schauspieler und Musiker hatte sich wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs verantworten müssen. Zuvor war er im Juni über einen europäischen Haftbefehl in Hamburg festgenommen worden, anschließend bezahlte er die offene Hotelrechnung. Ochsenknecht kam jedoch in Auslieferungshaft und wurde nach Innsbruck überstellt.
Zusammenfassung
- Jimi Blue Ochsenknecht darf nach Aufhebung der gerichtlichen Auflagen Österreich wieder verlassen, nachdem er vergangene Woche wegen einer unbezahlten Hotelrechnung vor Gericht stand.
- Dem 33-jährigen Schauspieler wurde eine Geldbuße von 18.000 Euro auferlegt, die er in Raten zahlen will; die 15.000 Euro Kaution, die seine Schwester bezahlt hatte, wird zurückgegeben.
- Das Verfahren ist noch nicht endgültig eingestellt, sondern wird erst nach vollständiger Zahlung der Geldbuße und möglichem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.