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Inzestfall von Amstetten

Neuer Antrag auf vorzeitige Entlassung von Josef Fritzl

Heute, 10:24 · Lesedauer 2 min

Im Inzestfall von Amstetten hat die Anwältin von Josef Fritzl erneut einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung gestellt.

Die Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner hat am Landesgericht Krems erneut einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl eingebracht. 

Beim inzwischen 90-Jährigen, der unter einer Demenzerkrankung leidet, seien alle Anforderungen für eine Freilassung gegeben, sagte Wagner der APA am Sonntag. In einem ersten Schritt sollen zumindest Entlassungsvorbereitungen eingeleitet werden, hieß es von ihr.

"Keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr"

"Von ihm geht laut gerichtsmedizinischen Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr aus. Die Mindeststrafe von 15 Jahren hat mein Mandant verbüßt. Nach einer entsprechenden Vorbereitung steht einer Entlassung nichts mehr im Wege", argumentiert Wagner in ihrem Podcast "Plädoyer für Verbrecher". 

Begleitete Freigänge oder andere Maßnahmen zur Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit habe es bisher nicht gegeben, kritisierte sie.

Josef Fritzl war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden, fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug verneint. 

Der Inzestfall war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt.

Video: Fritzl-Anwältin Astrid Wagner im Interview des Tages

Zusammenfassung
  • Die Anwältin von Josef Fritzl, Astrid Wagner, hat am Landesgericht Krems erneut einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung für den 90-jährigen Häftling eingebracht.
  • Laut Wagner leidet Fritzl an einer Demenzerkrankung, hat die Mindeststrafe von 15 Jahren verbüßt und gehe laut gerichtsmedizinischem Gutachten keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit von ihm aus.
  • Im Mai 2024 wurde Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt, wobei der Dreiersenat des Landesgerichts Krems eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug abgelehnt hatte.