Prozess Josef FritzlAFP/APA

Bekommt Josef Fritzl eine Erwachsenenvertretung?

Josef Fritzl, der wegen des Inzestfalls von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, soll offenbar eine gesetzliche Erwachsenenvertretung bekommen. Am Bezirksgericht Krems ist dazu laut Anwältin Astrid Wagner ein Verfahren anhängig. Ausschlaggebend dafür dürfte ein psychiatrisches Gutachten gewesen sein, laut dem er an "beginnender Demenz und wahnhaften Episoden" leide.

Das Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner wurde im Zuge der Entscheidung über die Verlegung des 89-Jährigen in den Normalvollzug eingeholt. Wagner bestätigte damit einen Bericht der "Krone".

Die Anwältin werde nun in der kommenden Woche dagegen Rekurs einlegen. Für Wagner sei die Bestellung eines Erwachsenenvertreters "nicht haltbar", sagte sie im APA-Gespräch. "Er hat ja keine Geschäfte zu besorgen."

Zwar hätte Fritzl eine "beginnende Demenz und wahnhafte Episoden", aber ein Erwachsenenvertreter sei weder notwendig noch gerechtfertigt, sagte Wagner.

Übersiedlung in Normalvollzug

Fritzl habe mittlerweile innerhalb der Justizanstalt Stein eine Zelle im Normalvollzug bezogen. Viel wichtiger sei für die Anwältin, dass er altersgerecht untergebracht werde. Das dem Bezirksgericht übergeordnete Landesgericht Krems war am Sonntag für die APA für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Die Verlegung von Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Normalvollzug - fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems - ist Ende Mai rechtskräftig geworden. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug für den 89-Jährigen verneint.

Video: Fritzl-Anwältin Astrid Wagner im Interview

Tochter jahrelang gefangen gehalten

Der Inzestfall in Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt.

Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt.

Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung - und damit in allen Anklagepunkten.

ribbon Zusammenfassung
  • Josef Fritzl, der wegen des Inzestfalls von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, soll offenbar eine gesetzliche Erwachsenenvertretung bekommen.
  • Am Bezirksgericht Krems ist dazu laut Anwältin Astrid Wagner ein Verfahren anhängig.
  • Ausschlaggebend dafür dürfte ein psychiatrisches Gutachten gewesen sein, laut dem er an "beginnender Demenz und wahnhaften Episoden" leide.
  • Für Wagner sei die Bestellung eines Erwachsenenvertreters "nicht haltbar", sagte sie im APA-Gespräch.