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Hund erschossen

Rottweiler biss Aufpasserin: Besitzerin muss vor Gericht

Heute, 06:55 · Lesedauer 2 min

Ende Februar attackierte ein Rottweiler eine 34-jährige Frau, die mit dem Hund Gassi war. Sie musste notoperiert werden. Die eigentliche Besitzerin des Hundes muss sich nun wegen grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Die 34-jährige Steirerin war mit dem Rottweiler und einem weiteren Hund ihrer Bekannten in Gratwein-Straßengel (Bezirk Graz-Umgebung) unterwegs, als der Rottweiler sie plötzlich attackierte und schwer verletzte

Die eintreffenden Polizisten entdeckten die am Boden liegende Steirerin, die von dem 60 Kilogramm schweren Hund mehrfach in die Beine, die Hüfte und den Bauch gebissen wurde. Weder das Folgetonhorn des Streifenwagens noch Pfefferspray konnten das Tier dazu bewegen, von ihr abzulassen. 

Daraufhin erschossen die Beamten aggressiven Rottweiler-Rüden, als sich dieser kurz von der Frau entfernt hatte. Die Frau erlitt blutende Bisswunden und wurde mit schweren Verletzungen ins Landeskrankenhaus Graz eingeliefert. 

"Amtsbekannter" Hund

Wegen dieses Vorfalls muss sich die 45-jährige Besitzerin des Hundes nun nächste Woche in Graz vor Gericht verantworten. Ihr wird grob fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, bestätigt Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Denn die Angeklagte habe es unterlassen, der Bekannten mitzuteilen, dass von dem Rottweiler eine besondere Gefährlichkeit ausging. Nur kurze Zeit vor der Biss-Attacke dürfte es zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Hund einer Spaziergängerin gekommen sein.

Bei den Behörden ist das Tier jedenfalls schon länger bekannt. Derselbe Hund soll nämlich bereits vor einigen Jahren ein fünfjähriges Kind gebissen haben. Danach seien der Frau vom Veterinäramt behördliche Auflagen erteilt worden.

Video: Frau von Rottweiler getötet: Hundehalterin vor Gericht

Zusammenfassung
  • Ende Februar attackierte ein Rottweiler eine 34-jährige Frau, die mit dem Hund Gassi war. Sie musste notoperiert werden.
  • Die eigentliche Besitzerin des Hundes muss sich nun wegen grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
  • Bei den Behörden ist das Tier jedenfalls schon länger bekannt.
  • Derselbe Hund soll nämlich bereits vor einigen Jahren ein fünfjähriges Kind gebissen haben.