Hier gilt ab heute wieder Maskenpflicht

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Ab heute gilt die Maskenpflicht nicht mehr nur in Öffis und Apotheken. In einigen Geschäften, Banken und Postfilialen muss seit Freitag wieder Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Seit heute gilt sie wieder. Die erweiterte Maskenpflicht.  Seit Mitternacht muss der Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch wieder im Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen.

Wieder eingeführt wurde die Maskenpflicht beim Einkaufen nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops oder Greißlereien oder Bäckereien betroffen.

Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes soll dem Anstieg der täglichen Covid-19-Infektionszahlen entgegenwirken.

In Bank- & Postfilialen

Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen (gilt auch bei Postpartnern). Fix verordnet ist die Maske nun für Besucher von Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheimen; dort war dies freilich schon bisher meist gängige Praxis. Auch beim Arztbesuch ist der Schutz ab sofort obligatorisch.

Aufrecht bleibt die Verpflichtung, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis aufzusetzen sowie in Apotheken und bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum (abgesehen vom Sitzplatz). Auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und auf Demonstrationen, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, ist weiterhin der Schutz zu tragen.

Verordnung zur Einreise verzögert sich

Heute hätte auch die Verordnung zur Einreise aus Corona-Risikogebieten in Kraft treten sollen. Diese verzögert sich aufgrund der eingehenden rechtlichen Prüfung, Gesundheitsminister Rudolf Anschober will "eine ausgewogene Regelung finden, die sowohl der Pandemiebekämpfung dient, als auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht", hieß es in einer schriftlichen Mitteilung des Ministeriums.

Am Dienstag wurde von der Bundesregierung verkündet, dass die Einreise aus Risikogebieten in Zukunft ausschließlich mit negativem PCR-Test möglich sein soll, die zudem von "zertifizierten Labors" stammen sollen. Eine 14-tägige Quarantäne soll laut den Plänen für alle Einreisenden aus Risikogebieten zur Pflicht werden, auch bei Vorlage eines negativen Tests. Ein vorzeitiges "Freitesten" soll dann nur mehr für sogenanntes "Schlüsselpersonal" möglich sein.

Wo ist das Tragen von Masken wirklich sinnvoll?

ribbon Zusammenfassung
  • In einigen Geschäften, Banken und Postfilialen muss seit Freitag wieder Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Wieder eingeführt wurde die Maskenpflicht beim Einkaufen nur im Lebensmittelhandel.
  • Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen.
  • Eine 14-tägige Quarantäne soll laut den Plänen für alle Einreisenden aus Risikogebieten zur Pflicht werden, auch bei Vorlage eines negativen Tests.

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